Staatskanzlei

„Die Opfer nicht vergessen, die Angehörigen nicht allein lassen"

veröffentlicht am 10.03.2022

Ministerpräsident Dietmar Woidke erinnert anlässlich des ersten „Nationalen Gedenktages für die Opfer terroristischer Gewalt" am morgigen Freitag (11. März) an alle Menschen, die bei terroristischen Anschlägen und Gewalttaten ums Leben gekommen sind. Woidke sagte heute in Potsdam: „Morgen wollen wir innehalten und der vielen unschuldigen Opfer und ihrer Angehörigen gedenken. Gleichzeitig muss uns dieser Tag Mahnung sein, geschlossen und entschlossen gegen jede Form von Hass und Gewalt einzustehen." In Brandenburg ist für den Gedenktag Trauerbeflaggung angeordnet.

Woidke weiter: „Die islamistischen Anschläge von Istanbul und vom Berliner Breitscheidplatz, bei denen auch Menschen aus Brandenburg zu Opfern wurden, die NSU-Mordserie, die rechtsextremistischen Taten in Hanau, Halle und Kassel haben uns alle bis ins Mark erschüttert und gezeigt: Wir müssen gegen terroristische Bedrohung jeglicher Art vorgehen, aufeinander Acht geben und füreinander einstehen. Vor allem aber dürfen wir die Opfer und ihre Angehörigen, die bis heute mit den Folgen kämpfen, nicht vergessen. Ich danke heute all jenen Menschen, die - ganz gleich ob privat, in Vereinen oder im Rahmen ihrer dienstlichen Pflichten - den Betroffenen aktiv helfen. Und ich danke den Sicherheitsbehörden, die mit ihrem täglichen Einsatz Gewalt und terroristische Bedrohung bekämpfen." Der erste Nationale Gedenktag findet in diesem Jahr coronabedingt virtuell statt.

Am 16. Februar hatte die Bundesregierung die Einführung eines Nationalen Gedenktages für die Opfer terroristischer Gewalt sowie dessen jährliche Begehung ab dem 11. März 2022 beschlossen. Der 11. März knüpft an den Europäischen Gedenktag für die Opfer des Terrorismus an, der nach den Bombenanschlägen in Madrid vom 11. März 2004 eingeführt wurde. Die Europäische Union erinnert seit 2005 jährlich an die Opfer terroristischer Gräueltaten weltweit.

Die Bundesregierung  hat den Kampf gegen Extremismus und Terrorismus sowie gegen verfassungsfeindliche und gewaltbereite Bestrebungen zu einem ihrer Hauptziele erklärt. Neben der Prävention, der Deradikalisierung und einer effektiven Gefahrenabwehr und Strafverfolgung von Extremismus und terroristischer Gewalt soll die Situation der Betroffenen weiter in den Fokus der Bundesregierung und in das Bewusstsein der Gesellschaft gerückt werden.