Staatskanzlei

Corona-Maßnahmen: Schärfere Kontaktbeschränkungen ab 15. Dezember - Veranstaltungen auf 1.000 Teilnehmende begrenzt

Zu den Ergebnissen der Kabinettssitzung teilt Regierungssprecher Florian Engels mit:

veröffentlicht am 14.12.2021

Das Infektionsgeschehen in Brandenburg ist weiter sehr ernst. Die Inzidenzen bewegen sich zwar seitwärts, liegen jedoch nach wie vor auf einem sehr hohen Niveau. Besonders die Situation in den Krankenhäusern spitzt sich weiter zu und wird sich in den kommenden Wochen voraussichtlich noch weiter verschärfen. Angesichts dieser Lage hat die Landesregierung heute Änderungen der Zweiten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung beschlossen. Damit setzt Brandenburg weitere Maßnahmen um, auf die sich Bund und Länder am 2. Dezember verständigt hatten. Die geänderte Corona-Verordnung tritt bereits am morgigen Mittwoch (15. Dezember) in Kraft und gilt zunächst bis zum Ablauf des 11. Januar 2022.

Damit sich alle Betroffenen rechtzeitig auf die neuen Vorgaben vorbereiten können, wurden die relevanten Inhalte von der Landesregierung bereits mehrfach kommuniziert. Im Wesentlichen werden die aktuellen Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie beibehalten. Dazu zählen das Abstandsgebot im öffentlichen Raum und die Maskenpflicht an Schulen. Die 2G-Regel gilt weiterhin unter anderem im Einzelhandel, in Gaststätten und Hotels, für Kulturveranstaltungen wie Kino und Theater oder bei körpernahen Dienstleistungen. Auch die nächtliche Ausgangsbeschränkung für Ungeimpfte in Hotspot-Regionen gilt unverändert fort, u.a. Sieben-Tage-Inzidenz für drei Tage ununterbrochen über Schwellenwert von 750.

Wie bereits mehrfach angekündigt werden die Kontaktbeschränkungen im privaten und öffentlichen Raum verschärft. Clubs und Diskotheken müssen landesweit schließen. Großveranstaltungen mit mehr als 1.000 zeitgleich anwesenden Gästen sind untersagt. An Hochschulen kann die 2G-Regel und bei Veranstaltungen die 2G-Plus-Regel gelten. Für Versammlungen (Demonstrationen) gilt eine Personenobergrenze im Freien von 1.000 gleichzeitig Teilnehmenden (weitere Details zu diesen Punkten nachfolgend).

An Silvester und am Neujahrstag sollen Ansammlungen von Personen und die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen auf publikumsträchtigen Wegen, Straßen und Plätzen verboten werden. Details regeln die Landkreise und kreisfreien Städte per Allgemeinverfügungen. Für das Verkaufsverbot von Pyrotechnik vor Silvester ist eine entsprechende Regelung des Bundes vorgesehen.

Bei der 2G-Zutrittsgewährung gibt es eine neue Altersgrenze: Statt wie bisher Kinder unter 12 Jahren haben ab dem 15. Dezember alle Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr ohne Testnachweis Zutritt zu 2G-Bereichen, auch wenn sie noch nicht geimpft sind.

Im Anschluss an die Kabinettssitzung erklärten Ministerpräsident Dietmar Woidke, seine Stellvertreterin, Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher, und sein Stellvertreter, Innenminister Michael Stübgen, zu den Maßnahmen:

Woidke: „Die Lage ist dramatisch. Deshalb müssen wir konsequent und entschlossen weitere Maßnahmen umsetzen. Wir dürfen es nicht achselzuckend hinnehmen, dass täglich mehrere hundert Menschen an COVID-19 sterben. Zugleich freue ich mich, dass sich immer mehr Brandenburgerinnen und Brandenburger den Piks holen. Mit mehr als 170.000 Impfungen in der letzten Woche haben wir unser eigenes Ziel von 160.000 übertroffen. Mein Dank an alle Beteiligten. Zugleich muss es eine klare gesellschaftliche Kante gegen alle Populisten geben. Sie versuchen die Ängste und Unsicherheit der Menschen für ihre Ziele zu missbrauchen. Daher meine Bitte: Lassen Sie sich nicht vor die falsche Karre spannen."

Nonnemacher: „Das Gebot der Stunde ist: Booster-Impfungen und Kontakte reduzieren. Nur wenn wir die vielen Infektionsketten wirksam unterbrechen, werden die Infektionszahlen sinken. Hier sind alle gefordert. Bereits jetzt ist die Situation in Krankenhäusern und Rettungsdiensten sehr angespannt. Die nächsten Wochen werden für die Krankenhäuser zu einer extremen Belastungsprobe. Auch Gesundheitsämter und Testlabore arbeiten am Limit. Mit großer Sorge sehen wir die rasante Ausbreitung der Omikron-Variante des Coronavirus."

Stübgen: "Wir erleben den zweiten Pandemiewinter. Ein Blick in die Krankenhäuser und unsere bisherigen Erfahrungen verdeutlichen, dass wir mit unseren Bemühungen jetzt nicht nachlassen dürfen. Der Schutz der Gesundheit der Bevölkerung hat oberste Priorität. Auch wenn wir vorübergehend gezwungen sind, deshalb eine Obergrenze für Versammlungen einzuführen, bleibt das Grundrecht der Demonstrationsfreiheit als Wesensmerkmal unserer Demokratie in Kraft. Ein jeder kann seine Meinung auch auf der Straße vertreten, aber Massenansammlungen von über 1.000 Personen sind nicht verantwortbar. Die Polizei wird die Versammlungsfreiheit schützen, aber die Einhaltung von Recht und Ordnung umsetzen. Wer die Demonstrationsfreiheit missbraucht, um Straftaten zu begehen oder Gewalt gegen Polizistinnen und Polizisten auszuüben, wird das zu spüren bekommen."

Rechtsgrundlage der Corona-Schutzmaßnahmen ist Paragraf 28a des Bundes-Infektionsschutzgesetzes. Der Landtag hatte am gestrigen Montag (13. Dezember) für das Land Brandenburg eine konkrete Gefahr der epidemischen Ausbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) festgestellt.

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