Staatskanzlei

Sonderfonds des Bundes für Messen und Ausstellungen startet im Oktober

Zu den Ergebnissen der Kabinettssitzung teilt Regierungssprecher Florian Engels mit:

veröffentlicht am 21.09.2021

Durch die Corona-Pandemie ist die Messe- und Veranstaltungswirtschaft in schwieriges Fahrwasser geraten. Der Bund unterstützt die Branche daher mit einem neuen Sonderfonds in Höhe von 600 Millionen Euro. Das Kabinett hat heute mit seiner Zustimmung zu der entsprechenden Verwaltungsvereinbarung die Voraussetzungen geschaffen, dass der „Sonderfonds des Bundes für Messen und Ausstellungen" im Land Brandenburg umgesetzt werden kann. Das Antragsverfahren soll über ein einheitliche IT-Plattform im Oktober starten.

Messen und Ausstellungen erfüllen wichtige wirtschaftliche Funktionen. Aufgrund ihrer Größe sind sie von langen Vorlauf- und Planungszeiten und daraus resultierenden wirtschaftlichen Risiken gekennzeichnet. Die Risiken werden durch die Pandemie verschärft. Ein pandemiebedingtes Verbot einer Messe oder Ausstellung wird durch übliche Versicherungsleistungen nicht mehr abgedeckt.

Ziel des Sonderfonds ist daher, durch die Corona-Pandemie verursachte Härten für Veranstalter auszugleichen und Ausfälle durch corona-bedingte Untersagungen zu entschädigen. Durch die Schaffung einer konkreten Absicherungsperspektive sollen dabei gezielte Anreize zur Wiederaufnahme und Fortführung konkreter Planungsaktivitäten von Messen und Ausstellungen gesetzt werden. Bundesweit stehen im Sonderfonds 600 Millionen Euro des Bundes zur Verfügung.

Wirtschaftsminister Jörg Steinbach: „Ich begrüße diese Unterstützung für die Messe- und Veranstaltungswirtschaft ausdrücklich. Die Branche hat harte Einbrüche durch die Pandemie mitgemacht. Es geht darum, Planungssicherheit zu geben. Ich bin sicher, dass es jetzt mit der Branche wieder aufwärts geht. Und auch von mir die dringende Bitte: Lasst Euch impfen!"

Die Ausfallabsicherung entschädigt Veranstalter anteilig für entstandene Schäden, wenn ihre wirtschaftliche Tätigkeit im Zeitraum 1. Oktober 2021 bis 30. September 2022 dadurch betroffen ist, dass eine von ihnen geplante Messe oder Ausstellung unmöglich ist, da ein vollständiges Veranstaltungsverbot gilt. Das Verbot muss auf einer öffentlich-rechtlichen Bestimmung oder behördlichen Anordnung im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Corona-Pandemie beruhen und zeitlich nach der Registrierung der Veranstaltung eingetreten sein. Erstattet werden ermittelte und nachgewiesene Schäden bis zu 80 Prozent und einem Beitrag von maximal acht Millionen Euro pro Veranstaltung.

Antragsberechtigt für Hilfen des „Sonderfonds des Bundes für Messen und Ausstellungen" sind Unternehmen, die als Veranstalter Messen oder Ausstellungen im Sinne der Gewerbeordnung organisieren und durchführen. Der Antragstellung auf Gewährung der Ausfallabsicherung geht eine Registrierung voraus. Die Registrierung der Veranstaltung muss mit einer Frist von zwei Wochen vor ihrer geplanten Durchführung erfolgen. Es können Veranstaltungen registriert werden, deren planmäßiges Durchführungsdatum im Zeitraum bis einschließlich 30. September 2022 liegt. Die Registrierung kann über eine einheitliche IT-Plattform bis spätestens 28. Februar 2022 vorgenommen werden. Die Antragsbearbeitung erfolgt durch die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB).

 

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