Staatskanzlei

MPK-Beschluss zu Covid-19: Impfkampagne verstärken – Tests ab 11. Oktober kostenpflichtig – Hilfe für Hochwasserregionen

veröffentlicht am 10.08.2021

Ministerpräsident Dietmar Woidke begrüßt die heutigen Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) mit Bundeskanzlerin Angela Merkel zur Unterstützung der von den Unwettern betroffenen Bundesländer und zur weiteren Bewältigung der Corona-Pandemie. Woidke: „Die Sitzung war geprägt vom Willen, zwei für Deutschland herausragende Aufgaben gemeinsam zu lösen: Zur Bewältigung der Hochwasserkatastrophe stehen Bund und Länder solidarisch zusammen und helfen den betroffenen Menschen. Um die 4. Corona-Welle flach halten zu können, müssen wir insbesondere die Impfkampagne verstärken. Wir wollen keinen neuen Lockdown und so viel Normalität wie möglich. Geimpfte und Genesene werden hier Vorteile haben. Für Nicht-Geimpfte werden verstärkt Testauflagen gelten."

Insbesondere in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz führten Unwetter und Hochwasser Mitte Juli zu katastrophalen Folgen. In der MPK wurde heute vom Bund mitgeteilt, dass mit etwa 30 Mrd. Euro für den Wiederaufbau nach den schweren Überflutungen in Westdeutschland zu rechnen ist. Die Länder beteiligen sich dazu am Fonds „Aufbauhilfe 2021". Brandenburg wird dazu - nach bisherigen Berechnungen - über einen Zeitraum von 30 Jahren jährlich etwa 14 Millionen Euro beisteuern.

Woidke: „Es ist großes menschliches Leid entstanden. Hier ist nationale Solidarität gefragt, so wie auch uns Brandenburgern in Notlagen geholfen wurde. In Brandenburg wurden Hundertausende Euro privat gesammelt. Wir entsandten Feuerwehren und THW und waren mit einem Polizeihubschrauber im Einsatz. Mein Dank allen, die in der Notlage unterstützt haben und es weiterhin tun. Dieses ´Miteinander´ ist heute wichtiger denn je."

Direkt im Anschluss an die MPK hat Woidke die Ergebnisse insbesondere zur Corona-Pandemie mit den Landräten und Oberbürgermeistern besprochen.

Das Impfen könne, so Woidke, entscheidend dazu beitragen, die notwendige so genannte Herdenimmunität zu erreichen. Das ist auch Ziel des MPK-Beschlusses. Darin wird „eindringlich an die Bevölkerung (appelliert), jetzt schnellstmöglich die bestehenden Impfangebote wahrzunehmen. Wer im Herbst einen vollständigen Impfschutz haben möchte, muss jetzt mit der Impfung beginnen."

Zwischen Bund und Ländern besteht Einigkeit, dass präventive Maßnahmen weiter erforderlich sind, wie Masken im Öffentlichen Nahverkehr und Einzelhandel, Abstand und die Nutzung der Testmöglichkeiten.

Geimpfte und Genesene benötigen keine Tests. Für Nichtgeimpfte werden insbesondere in Innenräumen Testpflichten gelten. Ab dem 11. Oktober werden die Tests kostenpflichtig. Ausgenommen sind Personen, die sich z. B. aufgrund von Vorerkrankungen nicht impfen lassen können oder für die bisher keine Impfempfehlung vorliegt (Unter 18-Jährige).

Woidke: „Dafür bin ich seit längerem eingetreten. Ich halte das für konsequent und notwendig, denn es ist nicht einzusehen, dass die Steuerzahler die Corona-Tests generell weiterbezahlen müssen. Inzwischen hatten wohl alle ab 18 Jahren die Möglichkeit, einen Impftermin zu buchen - ob nun im Impfzentrum oder beim Arzt. Aber nicht alle haben es gemacht und verlassen sich bisher lieber auf den für sie kostenfreien Bürgertest. Wir haben in Brandenburg noch relativ niedrige Werte. Deshalb bleiben wir vorerst bei der Regel, dass diese Testpflicht erst dann greift, wenn in einer Region der 20-er Wert bei der Inzidenz für fünf Tage überschritten wird."

Die MPK hat sich darauf verständigt, dass die Inzidenz aufgrund von Impfquote und Testmöglichkeiten nicht mehr allein entscheidend sein soll, um eine Gefährdung des Gesundheitssystems anzuzeigen. Bund und Länder werden weitere Faktoren berücksichtigen, wie die Hospitalisierung, d.h., die Anzahl schwerer Krankheitsverläufe und die Belegung von Intensivbetten. Diese Faktoren müssen weiter erfasst und im Zusammenhang betrachtet werden, um die Pandemie-Situation zu bewerten.

Die aktuelle Umgangsverordnung des Landes Brandenburg ist bis einschließlich 28. August gültig. Durch den heutige MPK-Beschluss ergibt sich keine Notwendigkeit zu Änderungen.

 

Pressemitteilung als PDF (application/pdf 209.2 KB)