Staatskanzlei

Bundeseinheitlicher Rahmen für Großveranstaltungen - Sport- und Kulturereignisse mit über 5.000 Teilnehmenden möglich

veröffentlicht am 06.07.2021

Die Chefinnen und Chefs der Staatskanzleien haben gemeinsam mit dem Bundeskanzleramt ein einheitliches Vorgehen zur Genehmigung von Großveranstaltungen beschlossen. So können unter Einhaltung der bewährten Hygienekonzepte insbesondere größere Sport- und Kulturveranstaltungen mit bis zu 25.000 Besuchern bzw. einer Auslastung von 50 Prozent der Kapazität stattfinden.

Unterhalb einer 7-Tages-Inzidenz von 35 soll es laut Beschluss möglich sein, auch mehr als 5.000 Personen zu einer Großveranstaltung zuzulassen. Die genaue Zahl richtet sich nach den örtlichen Gegebenheiten, darf aber maximal die Hälfte der Höchstkapazität betragen und 25.000 nicht übersteigen. Verpflichtend sind ein Nachweis über einen negativen Test, den vollständigen Impf- bzw. Genesenenstatus, eine Kontaktdatenerhebung sowie Abstands- und Maskenpflicht außerhalb des eigenen Platzes.

Brandenburgs Staatssekretär Benjamin Grimm betont, dass die letzte Entscheidung über die Zulassung beim jeweils zuständigen Gesundheitsamt liegt. Grimm: „Das aktuell erfreulich niedrige Infektionsgeschehen erlaubt uns weitere maßvolle Lockerungen, auch für große Sport- und Kulturevents. Ich begrüße ausdrücklich, dass Bund und Länder nun einen einheitlichen Rahmen gesetzt haben, den Brandenburg in Landesrecht umsetzen wird. Damit bieten wir den Veranstaltern mehr Planungssicherheit und eine Perspektive für den Sommer. Zugleich wird aber auch deutlich, dass wir die Gefahren, die insbesondere durch Mutationen wie die Delta-Variante jederzeit im Blick behalten und nicht unvorsichtig werden."

Das Kabinett wird noch im Juli die Umsetzung beschließen und die geltende Umgangsverordnung des Landes entsprechend anpassen.

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