Staatskanzlei

Terminhinweis - Statement nach dem Kabinett: Ministerin Lange zur Novellierung der Grundsteuer

veröffentlicht am 30.11.2020

Das Kabinett berät am morgigen Dienstag über die Umsetzung der Novellierung des Grundsteuerrechts des Bundes im Land Brandenburg. Finanzministerin Katrin Lange stellt die Neuregelungen vor.

Im Zuge der Novellierung will Brandenburg die Regelungen des Bundesmodells übernehmen. Nach diesem Modell soll sich die Grundsteuer künftig auch am Wert von Grundstück und Gebäude orientieren. Derzeit beruht die Erhebung der Grundsteuer auf jahrzehntealten Wertverhältnissen. Diese führen aufgrund der seither eingetretenen und regional sehr unterschiedlichen Wertentwicklungen zu einer erheblichen Ungleichbehandlung bei der Besteuerung. Das Bundesverfassungsgericht hatte deshalb dem Gesetzgeber mit Urteil vom 10. April 2018 aufgegeben, eine Neuregelung zu schaffen. Das Grundsteuer-Reformgesetz sieht nun vor, dass die Eigentümer ab Mitte 2022 die für die Grundsteuer nötigen Parameter den Finanzämtern übermitteln. Ab 2025 sollen dann die Kommunen die Grundsteuer auf Basis der neuen Grundsteuerwerte erheben.

Wann:              Dienstag, 1. Dezember, 14.15 Uhr 

Wo:                  Pressefoyer Blaue Wand, Staatskanzlei, Heinrich-Mann-Allee 107, 14473 Potsdam

Hinweis:          Bei der Pressekonferenz sind Abstands- und Hygieneregeln zur Eindämmung der Coronavirus-Pandemie zu beachten. Zugelassen sind ausschließlich Medienvertreter. Fotografen und Kamerateams werden dringend gebeten, sich untereinander abzustimmen und möglichst Pools zu bilden, um die Zahl der anwesenden Personen zu reduzieren und die Ansteckungsgefahr zu minimieren.

Pressemitteilung als PDF (application/pdf 192.9 KB)