Staatskanzlei

Sozialer Schutz in Corona-Zeit – Neue Grenzbrücke bei Küstrin

Brandenburg heute im Bundesrat

veröffentlicht am 15.05.2020

Auch die heutige Bundesratssitzung unter Leitung von Bundesratspräsident, Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke, stand im Zeichen der Bewältigung der Corona-Pandemie und damit auch des verlässlichen Zusammenwirkens von Bund und Ländern in der Gesetzgebung. Die Länderkammer gab grünes Licht für weitere Verbesserungen im Gesundheitsschutz. So kann der Bund die gesetzlichen Krankenkassen künftig verpflichten, die Kosten für Testungen auf das COVID-19-Virus für bestimmte Personenkreise, etwa im medizinischen und pflegerischen Umfeld, auch symptomunabhängig zu übernehmen. Die Öffentlichen Gesundheitsdienste werden bei der Digitalisierung unterstützt und vorsorglich werden die Reserven mit Grippeimpfstoff für die kommende Grippesaison deutlich erhöht.

Darüber hinaus hat der Bundesrat „ein klares Signal für soziale Sicherheit in dieser schwierigen Zeit gesetzt“, so Dietmar Woidke. Mit dem zweiten Sozialschutz-Paket werden die Leistungen für Unternehmen, Beschäftigte und Arbeitslose ausgebaut. Das bedeutet konkret eine befristete gestaffelte Erhöhung des Kurzarbeitergeldes. Außerdem können in Kurzarbeit Tätige grundsätzlich bis zur vollen Höhe des bisherigen Monatseinkommens hinzuverdienen. Der Anspruch auf Arbeitslosengeld kann einmalig um drei Monate verlängert werden. Neben der Absicherung der Beschäftigten zielt das Gesetzespaket auch auf die Fachkräftesicherung der Unternehmen.

Zudem behält der Gesetzgeber weiter die mitunter schwierige Lage der Eltern im Blick: Eltern in systemrelevanten Berufen können ihre Elterngeldmonate aufschieben. Auch sollen sich Einkommensersatzleistungen, die Eltern aufgrund der Corona-Krise beziehen, nicht negativ auf die Höhe des Elterngeldes auswirken.

Jenseits der Bewältigung der Corona-Pandemie war für das Land Brandenburg die Zustimmung der Länderkammer zum Gesetz über das Regierungsabkommen zwischen Deutschland und Polen über den Neubau der Grenzbrücke im Raum Küstrin-Kietz und Kostrzyn nad Odrą eine weitere gute Nachricht. Sie ist heute in einem maroden Zustand. Woidke: „Eine intakte Infrastruktur in der Grenzregion bleibt für Brandenburg von entscheidender Bedeutung. Das Abkommen schlägt dafür bildlich die dringend notwendige Brücke. Ich weiß, dass es Befürchtungen in der Region gibt, dass eine bessere Straße auch wieder mehr Verkehr anzieht. Diese Bedenken nehmen wir ernst.“

Pressemitteilung als PDF (application/pdf 197.5 KB)