Staatskanzlei

Arbeitsplätze für Cottbus – Verbilligte E-Paper – Masernschutz

Brandenburg heute im Bundesrat

veröffentlicht am 20.09.2019

Der Bund schafft in Cottbus neue Arbeitsplätze. Der Bundesrat stimmte heute in Berlin dafür, dass der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft Bahn-See mit Sitz in Cottbus durch ein Bundesgesetz zusätzliche Aufgaben übertragen werden. So wird sie künftig für das Bundesministerium für Arbeit und Soziales den Europäischen Sozialfonds umsetzen und entsprechende Förderprogramme betreuen. Dafür werden bis 2021 zunächst 140 zusätzliche Stellen in der Lausitz-Metropole eingerichtet. Später könnten es noch deutlich mehr werden. Der Bevollmächtigte des Landes beim Bund, Staatssekretär Thomas Kralinski: „Ich freue mich sehr. Damit wird das Versprechen eingelöst, neue hochwertige Arbeitsplätze zur Stärkung der Lausitz zu schaffen."

Weiteres Thema im Bundesrat waren günstigere elektronische Angebote der Zeitungsverlage. Im Jahressteuergesetz ist u.a. ein reduzierter Steuersatz von sieben Prozent für elektronische Veröffentlichungen vorgesehen, die die Papierform von Zeitungen 1:1 abbilden. Brandenburg hat sich im Bundesrat dafür stark gemacht, dass diese Steuersenkung künftig auch für Verlagsangebote gelten, die Verlinkungen, Animationen oder interaktive Elemente enthalten und insoweit über die bloße Funktionalität einer Papierform hinausgehen. Kralinski betonte: „Das Gesetz muss der Fortentwicklung der Medienlandschaft im Zuge der Digitalisierung gerecht werden. Es wird jetzt auf den Bundestag ankommen, diese Gesetzesänderung aufzunehmen."

Der Bundesrat hat sich zudem mit dem Masernschutzgesetz befasst. Ziel ist ein besserer Schutz vor Maserninfektionen. Personen, die in bestimmten Einrichtungen tätig sind - zum Beispiel Erzieher, Lehrer oder Mediziner - sowie Personen, die diese Einrichtungen besuchen - wie Kita-Kinder und Schüler - müssen vom 1. März 2020 an zum Schutz der öffentlichen Gesundheit einen ausreichenden Impfschutz gegen Masern oder aber eine Immunität gegen Masern nachweisen. Damit soll besser vor der hochansteckenden und gefährlichen Krankheit geschützt werden. Eltern, die ihre in Gemeinschaftseinrichtungen betreuten Kinder nicht impfen lassen, müssen mit Bußgeldern in Höhe von bis zu 2.500 Euro rechnen. Gleiches gilt für Kindertagesstätten, die nicht geimpfte Kinder zulassen sowie für nicht geimpftes Personal in Gemeinschaftseinrichtungen.

Wie sich Brandenburg zu diesen und anderen Themen im Bundesrat verhalten hat, können Sie unter www.landesvertretung-brandenburg.de <http://www.landesvertretung-brandenburg.de> nachlesen.

 

Pressemitteilung als PDF (application/pdf 198.3 KB)