Staatskanzlei

Woidke, Kretschmer und Haseloff: Staatsvertrag zur Sicherung der Strukturhilfen notwendig

veröffentlicht am 24.08.2019

Die Ministerpräsidenten von Brandenburg, Sachsen und Sachsen-Anhalt, Dietmar Woidke, Michael Kretschmer und Reiner Haseloff, begrüßen den Entwurf der Bundesregierung für das Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen. Es soll kommenden Mittwoch vom Bundeskabinett beschlossen werden. Zur Absicherung erachten sie jedoch einen Staatsvertrag für notwendig.

Dieser erste Schritt schaffe Klarheit und Verbindlichkeit für Projekte und Maßnahmen in einem Umfang von insgesamt 8,8 Milliarden Euro in den drei ostdeutschen Bundesländern, davon rund 3,6 Milliarden Euro für Brandenburg, 3,5 für Sachsen und 1,7 für Sachsen-Anhalt. Mit diesen Finanzhilfen können die Länder ab Beginn des kommenden Jahres eigene Vorhaben - insbesondere auf kommunaler Ebene - umsetzen.

Zugleich bekennt sich der Bund mit dem Gesetz auch zu weiteren Projekten im Bereich der Verkehrsinfrastruktur, Bundesbehörden und Forschungseinrichtungen. Hierfür wird der Bund in den drei ostdeutschen Ländern und Nordrhein-Westfalen bis zum Jahr 2038 Mittel in einer Gesamthöhe von 26 Milliarden. Euro zur Verfügung stellen.

Nach Auffassung der drei Ministerpräsidenten soll die Zusage über insgesamt 40 Milliarden für die vier Kohleländer in einem das Gesetz begleitenden Staatsvertrag zwischen Bund und Ländern festgeschrieben werden. Ein solcher Staatsvertrag wurde bereits im Bericht der Kommission für „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung" vorgeschlagen und sollte zeitgleich zum Gesetzgebungsverfahren zum Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen verhandelt werden. Die Wirksamkeit des Gesetzes steht und fällt damit, dass die Mittelbereitstellung durch den Bund über den gesamten Zeitraum von 20 Jahren abgesichert wird und nicht Jahr für Jahr bei der Aufstellung des Bundeshaushaltes neu ausverhandelt werden muss, so Woidke, Kretschmer und Haseloff.     

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