Staatskanzlei

100 Jahre Frauenwahlrecht - Woidke: „Mehr Frauen in die Politik"

veröffentlicht am 17.01.2019

Vor 100 Jahren wurde das Frauenwahlrecht in Deutschland eingeführt (am 19. Januar). Dazu erklärt der brandenburgische Ministerpräsident Dietmar Woidke:

 „Vor hundert Jahren hatten Frauen in Deutschland zum ersten Mal das Recht, zur Wahl zu gehen. Die Wahl zur verfassungsgebenden Nationalversammlung am 19. Januar 1919 war die erste, bei der Frauen das aktive und passive Wahlrecht besaßen. Es war ein langer Weg bis zu dieser Gleichberechtigung, der viel Mut erfordert hat.

Klar ist jedoch: Auch 100 Jahre nach der Einführung des Frauenwahlrechts sind Frauen in der Politik immer noch in der Minderheit. Im Bundestag beispielsweise ist nur jede dritte Abgeordnete eine Frau. Viele Parlamente sind nach wie vor in der großen Mehrheit von Männern besetzt, vor allem auf der kommunalen Ebene. Dabei gilt die Kommunalpolitik als Fundament der Demokratie - im Hinblick auf die gleichberechtigte politische Partizipation von Frauen und Männern ist sie jedoch das Sorgenkind. Ziel muss es sein, auf allen Ebenen Parität zu erzielen. Denn die weibliche Sicht auf politische Entscheidungen und Prozesse ist unverzichtbar. Wir alle müssen mehr Anstrengungen für die Gleichberechtigung von Männern und Frauen unternehmen - nicht nur in der Politik, sondern in allen gesellschaftlichen Bereichen."
 
Die Wahl zur verfassunggebenden Nationalversammlung vom 19. Januar 1919 war die erste, an der Frauen als Wählerinnen und Kandidatinnen teilnahmen. Über 80 Prozent der wahlberechtigten Frauen gaben ihre Stimme ab. Es kandidierten 300 Frauen. Von den insgesamt 423 Abgeordneten zogen 37 Frauen in die Nationalversammlung ein.

Pressemitteilung als PDF (application/pdf 94.8 KB)