Staatskanzlei

Woidke: „Mehr Akzeptanz für Windkraft notwendig“ – Kabinett beschließt Maßnahmenpaket - Mehr Mitsprache für Kommunen – Bundesratsinitiative geplant

Zu den Ergebnissen der Kabinettssitzung teilt Regierungssprecher Florian Engels mit:

veröffentlicht am 04.09.2018

Brandenburgs Landesregierung macht sich dafür stark, die Akzeptanz für die Windkraft in der Bevölkerung unter anderem durch stärkere Mitwirkungsrechte der Kommunen zu verbessern. Ministerpräsident Dietmar Woidke stellte dazu heute nach der Kabinettssitzung einen Sechs-Punkte-Katalog vor, der auch eine Bundesratsinitiative beinhaltet.

Woidke: „Brandenburg ist ein Industrie- und Energieland. Kaum ein anderes Land hat den Ausbau der Erneuerbaren so vorangetrieben und gleichzeitig einen enormen Beitrag zur CO2-Reduzierung geleistet. Dabei ist der Landesregierung besonders wichtig, für einen fairen Ausgleich zwischen den klimapolitischen Zielen und den berechtigten Bürgerinteressen zu sorgen."

Mittlerweile stehen in Brandenburg rund 3.750 Windenergieanlagen mit einer installierten Leistung von etwa 6.850 Megawatt. Bezogen auf die installierte Gesamtleistung steht Brandenburg damit bundesweit auf Platz 2. Auf die Anzahl der Einwohner bezogen besetzt Brandenburg die Spitzenposition.

Woidke machte deutlich, dass ihm die Sorgen vieler betroffener Anwohner über Lärm, Schattenwurf, Landschaftsbild und nächtliche Blinkfeuer  bekannt seien. Woidke: „All das verringert die Akzeptanz für Windenergie vor Ort. Die Energiewende kann aber nur gelingen, wenn sie von breiten Teilen der Bevölkerung weiterhin unterstützt wird."

Wesentlicher Punkt des Maßnahmenpakets ist eine Bundesratsinitiative, mit der das Windkraftprivileg im Bundesbaugesetzbuch (§ 35,5) gestrichen werden soll. Es wurde im Jahr 1997 eingeführt, um den zügigen Ausbau der Windkraft zu ermöglichen.

Woidke: „Dieses Ziel wurde zumindest in Brandenburg und einigen anderen Ländern längst erreicht. Jetzt müssen die Kommunen das Recht bekommen, selbst zu entscheiden, ob und wo sie Windkraft planerisch ermöglichen wollen. Mit entsprechenden Erlaubnissen sollen auch Einnahmen für die Kommunen verbunden sein. Das heißt: Wer Windkraft in seiner Gemarkung ermöglicht, soll dadurch Einnahmen haben, um zum Beispiel ein Freibad zu finanzieren." Selbstverständlich seien dabei die Interessen von betroffenen Nachbargemeinden zu berücksichtigen

Um das zu ermöglichen, will die Landesregierung noch in diesem Jahr per Gesetzesinitiative eine Sonderabgabe zu Gunsten der Kommunen auf den Weg bringen. Windenergieanlagenbetreiber sollen eine regelmäßige und ertragsabhängige Zahlung an die entsprechenden Standortkommunen entrichten. Die Regelung soll solange gelten, bis eine entsprechende bundeseinheitliche Regelung verabschiedet ist.

Die Landesregierung will auch dafür sorgen, dass künftig Ersatzzahlungen für die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes verstärkt für Projekte in den Gemeinden eingesetzt werden, in deren Gebiet Windenergieanlagen errichtet und betrieben werden.

Die viele Menschen störenden Blinklichter an Windkraftanlagen sollen in der Nacht bei künftig zu errichtenden Windkraftanlagen nur noch in Betrieb sein, wenn sich Flugobjekte nähern. Die Landesregierung will noch in diesem Jahr die so genannte Bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung in der Landesbauordnung festschreiben. Bei bestehenden Anlagen sollen sämtliche zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zur Förderung wie beispielsweise im Rahmen der RENplus-Richtlinie in die Prüfungen einbezogen werden.

Die Landesregierung wird den ungesteuerten Bau von Windkraftanlagen außerhalb von Eignungsgebieten verhindern, sofern der Regionalplan einer Region angegriffen und unwirksam wird. Sie wird noch im laufenden Jahr eine gesetzliche Regelung auf den Weg bringen, die in diesem Fall die Genehmigung von Windkraftanlagen in einer Region untersagt.

Zudem sind Beratungsangebote für Kommunen und Bürger bei der Planung von Projekten der Erneuerbaren Energien geplant, u.a. zur Klärung finanzieller Bürger- und Gemeindebeteiligungsmöglichkeiten, zur Moderation von Klärungsgesprächen zwischen Investoren und betroffenen Kommunen/Bürgern, zu Infomaterialien und Workshops/Veranstaltungen.

Zur Stärkung der Mitwirkungsrechte kleinerer Gemeinden an Entscheidungen der Regionalen Planungsgemeinschaften hat das Kabinett heute auf Vorschlag von Infrastrukturministerin Kathrin Schneider auch eine Änderung des Gesetzes zur Regionalplanung verabschiedet.

Künftig sollen alle amtsfreien Gemeinden und Gemeindeverbände (Ämter und Verbandsgemeinden) mit mindestens 5.000 Einwohnern und Einwohnerinnen in der Regionalversammlung mit Stimmrecht vertreten sein. Bisher liegt die Grenze bei 10.000. Die bisher geltende gesetzliche Begrenzung auf 40 Regionalrätinnen  und -Räte soll auf 60 angehoben werden.

Schneider: „Die bessere Vertretung der kleineren Gemeinden in den Regionalen Planungsgemeinschaften soll zu mehr Akzeptanz bei den schwierigen Entscheidungen beitragen." 

Pressemitteilung als PDF (application/pdf 124.7 KB)