Staatskanzlei

800 Millionen Euro zusätzlich: Künftiger Finanzausgleich stärkt Kommunen - Verbundquote steigt schrittweise auf über 22 Prozent

veröffentlicht am 28.06.2018

Das Land und die kommunalen Spitzenverbände haben sich auf einen neu-en kommunalen Finanzausgleich verständigt. Das teilten Ministerpräsident Dietmar Woidke, Finanzminister Christian Görke und Kommunalminister Karl-Heinz Schröter heute nach einem Arbeitstreffen mit Spitzenvertretern der Kommunalen Spitzenverbänden mit. Das Kabinett wird sich damit im Rahmen der Diskussion zum Doppelhaushalt 2019/2020 und zum Finanz-ausgleichsgesetz am kommenden Dienstag befassen.

Die Anhebung der Verbundquote zu Gunsten der Gemeinden und Gemein-deverbände ist dabei das zentrale Element. Sie soll stufenweise auf 21 Prozent in 2019, auf 22 Prozent in 2020 und auf 22,43 Prozent ab 2021 erhöht werden. Ge-genüber der bisherigen Verbundquote von 20 Prozent erhöht sich die Finanzaus-gleichsmasse in den Jahren von 2019 bis 2022 insgesamt um rund 800 Millionen Euro. Den Brandenburger Kommunen werden in den kommenden vier Jahren damit insgesamt 9,48 Milliarden Euro als Zuweisungen vom Land zur Verfügung stehen.

Ministerpräsident Woidke: „Ich freue mich sehr über den einvernehmlichen Weg mit den kommunalen Spitzen. Das ist für unser Land sehr wichtig. Die Stärkung der Kommunen ist ein klares Signal in die Städte und Dörfer: Dort, wo die Bran-denburgerinnen und Brandenburger zu Hause sind soll es eine gute kommunale Infrastruktur, ein lebenswertes Umfeld und attraktive Angebote geben. Kommu-nalpolitik muss gestalten können. Das stärkt auch die Demokratie auf kommunaler Ebene. Es liegt nun an den Kommunen, die erheblichen zusätzlichen Mittel für eine nachhaltige Entwicklung gut zu investieren."

Minister Görke: „Erstmals seit Inkrafttreten des Finanzausgleichsgesetzes im Jahr 2005 gelingt es uns, die Verbundquote zugunsten der Kommunen zu erhö-hen. Die geplanten und vereinbarten Schritte tragen erheblich zur Stabilisierung der Kommunalfinanzen bei. Alleine in den beiden Jahren des kommenden Dop-pelhaushaltes stemmen wir zusätzlich eine Summe von rund 290 Millionen Euro, um die kommunale Familie zu stärken. Das ist für unseren Haushalt eine Menge ‚Holz‘, aber dieses Geld kommt insgesamt dem Land Brandenburg zugute. Daher ist das Ergebnis ein erfreulicher Kompromiss im Interesse des Landes, vor allem weil wir es nach der Diskussion mit den kommunalen Spitzenverbänden gemein-sam so vorlegen können."

Minister Schröter: „Die deutliche Erhöhung der Verbundquote ist das richtige Signal für unsere Kommunen. Damit stärken wir nicht allein die kommunalen Fi-nanzen, sondern auch die kommunale Selbstverwaltung in unserem Land. Mit mehr Geld kann man vor Ort auch wieder mehr gestalten - das ist richtig und sehr notwendig, und das kann ich als Kommunalminister nur begrüßen. Es handelt sich auch nicht um ein Geschenk des Landes an die Kommunen, sondern schlicht um das, was den Kommunen zusteht. Das Land beweist damit, dass es keine ‚klebri-gen Finger" hat, wenn es um Geld geht, und gewillt ist, die Kommunen in unserem Land nachhaltig zu stärken. Denn auf die Städte und Gemeinden kommt es be-sonders an, wenn es um Lebensqualität und öffentliche Dienstleistungen geht. Es ist eine gute Entscheidung für unser ganzes Land, von Rathenow bis Guben und von Prenzlau bis Spremberg!"

Jann Jakobs, Präsident des Städte- und Gemeindebundes, und Wolfgang Bla-sig, Vorsitzender des Landkreistages, erklärten zu der Einigung: „Den erreichten Kompromiss über den neuen Kommunalen Finanzausgleich ab dem Jahr 2019 begrüßen wir sehr. Damit wird die kommunale Finanzausstattung deutlich und nachhaltig gestärkt. Die kommunalen Spitzenverbände bewerten diese Verständi-gung als strukturelle Verbesserung des kommunalen Finanzausgleichs."

Die Verständigung mit den kommunalen Spitzenverbänden umfasst auch die Stärkung des Soziallastenausgleichs ab 2019 um 60 Millionen Euro jährlich aus der Ausgleichsmasse des Finanzausgleichsgesetzes. Es besteht zudem Einver-nehmen darüber, dass das Instrument der investiven Schlüsselzuweisungen ab dem Ausgleichsjahr 2020 fortgesetzt werden soll. Dafür werden 6,5 Prozent der Schlüsselmasse für investive Zwecke gebunden. Die Finanzierung der Schlüsselmasse soll weiterhin ausschließlich aus der Finanzausgleichsmasse erfolgen.

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