Staatskanzlei

Verkehrssicherheit - Verbraucherschutz - Energiewende

veröffentlicht am 08.06.2018

Die beiden im April von Brandenburg eingebrachten Entschließungen für mehr Verkehrssicherheit mit LKW haben heute im Bundesrat eine große Zustimmung erhalten. Das teilt der Bevollmächtigte des Landes beim Bund, Staatssekretär Martin Gorholt, in seiner neuen Videobotschaft mit.

Gorholt: „Technisch ohne weiteres machbare Abbiegeassistenzsysteme müssen für LKW endlich zur Pflicht werden. Sie sollen Radfahrer oder Fußgänger im direkten Umfeld eines Lasters erkennen und den Fahrer  akustisch oder optisch warnen und bei Bedarf eine Notfallbremsung einleiten. Ältere Fahrzeuge sollen nachgerüstet werden."

Auch bei Notbremsassistenten und Abstandswarnern ist aus Sicht des Bundesrates Handlungsbedarf angesagt: Bei ihnen sollen die gesetzlichen Mindestanforderungen deutlich erhöht und an den technischen Fortschritt angepasst werden. Ein manuelles ´Ausschalten´ durch LKW-Fahrer soll grundsätzlich technisch nicht mehr möglich sein und verboten werden.

Zudem hat der Bundesrat eine Vorlage der Bundesregierung grundsätzlich begrüßt, die die Einführung einer Musterfeststellungsklage vorsieht. Eingetragene Verbraucherschutzverbände sollen die Möglichkeit erhalten, Ansprüche von Verbrauchern gegen Unternehmen feststellen zu lassen. Mit dem Gesetzentwurf sollen vor dem Hintergrund des VW-Dieselskandals Verjährungen verhindert werden.

Der Bundesrat hat auch der Verordnung zur schrittweisen Einführung bundeseinheitlicher Übertragungsnetzentgelte zugestimmt. Bis 1. Januar 2023 sollen die Entgelte nun angeglichen werden. Gorholt: „Das bedeutet mehr Gerechtigkeit bei der Energiewende, weil deren Vorreiter bisher mit höheren Strompreisen benachteiligt wurden. Vor allem Brandenburg und die ostdeutschen Länder hatten sich deshalb im Interesse der Stromkunden für die Angleichung stark gemacht."

Wie Brandenburg zu den übrigen Tagesordnungspunkten abgestimmt hat, ist auf landesvertretung-brandenburg.de nachzulesen.

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