Staatskanzlei

Digitalkabinett stellt Weichen für Digitalisierungsstrategie:
Gesetzentwurf für die elektronische Verwaltung und
DigitalAgentur - Digitalbeirat ernannt

veröffentlicht am 24.04.2018

Das Land Brandenburg soll bis zum Jahresende über eine Digitalisierungsstrategie verfügen. Dazu stellte das Kabinett heute in Potsdam entscheidende Weichen. Im Rahmen des Digitalkabinetts wurden der Gesetzentwurf für die elektronische Verwaltung („E-Government-Gesetz) beschlossen, die DigitalAgentur auf den Weg gebracht und die Mitglieder des neun-köpfigen Digitalbeirates ernannt.

Der Chef der Staatskanzlei und Koordinator der Landesregierung für die Digitalisierung, Staatssekretär Thomas Kralinski, sprach von einem wichtigen Meilenstein auf dem Weg zur Digitalisierungsstrategie des Landes. Im Vordergrund stünden konkrete Erleichterungen für die Bürgerinnen und Bürger, aber auch Unternehmen durch die Digitalisierung. Ziel ist es, bis 2022 die Verwaltungsvorgänge digital anzubieten. Für den Breitbandausbau werden rund 450 Millionen Euro in den nächsten Jahren investiert. An etwa 1.500 öffentlichen Plätzen soll es kostenfreie WLAN-Punkte geben.

Kralinski: „Digitalisierung ist ein zentrales Zukunftsthema. Sie wird die Art, wie wir leben, wohnen, arbeiten und lernen verändern. Darin liegen viele Chancen, aber es ergeben sich auch viele Fragen. Mit der Digitalisierungsstrategie wollen wir diese Themen intensiv diskutieren.

Der heute berufene Digitalbeirat wird Thesen für ein digitales Brandenburg der Zukunft erarbeiten. Hierbei sollen brandenburgische und fachspezifische Besonderheiten ebenso wie Chancen, Risiken, Hürden und Schwerpunktsetzungen benannt werden. Die Arbeit des Beirats, der am 24. Mai erstmals unter Leitung von Ministerpräsident Dietmar Woidke zusammenritt, soll direkt in die Digitalisierungsstrategie einfließen.  Im Herbst sollen die Thesen auch online diskutiert werden.

Kralinski kündigte eine transparente Erarbeitung der Strategie an. So soll im zweiten Quartal eine ressortübergreifende Website online gehen. Diese ist als digitales Schaufenster konzipiert, in das alle Ressorts eigene Informationen einstellen können. Ebenso soll ein digitalpolitischer Newsletter gestartet werden, der öffentlich abonnierbar und von allen Ressorts mit Informationen bespielbar sein soll.

Das Kabinett billigte den Entwurf des von Innenminister Karl-Heinz Schröter vorgelegten E-Government-Gesetzes. „Grundanliegen ist es, die elektronische Kommunikation mit der Verwaltung zu verbessern und die elektronische Durchführung von Verwaltungsverfahren zu erleichtern", sagte Schröter. Dafür bedürfe es eines einheitlichen und verlässlichen Rechtsrahmens, der mit diesem Gesetz geschaffen werde.

Jede Behörde ist danach künftig verpflichtet, auch einen elektronischen Zugang zur Verwaltung zu eröffnen. Behörden bieten mindestens ein elektronisches Zahlungsverfahren an. Wird ein Verwaltungsverfahren elektronisch durchgeführt, können auch die dafür erforderlichen Nachweise elektronisch eingereicht werden. Die Behörden des Landes führen ihre Akten grundsätzlich elektronisch. Sie nutzen gemeinsame IT-Basiskomponenten. Das Land stellt den Gemeinden, Ämtern und Gemeindeverbänden die vorhandenen und geplanten IT-Basiskomponenten zur kostenfreien Mitnutzung auf freiwilliger Basis bereit. Schröter: „Das ist ein faires Angebot des Landes, das jeder Kommune die Wahl lässt, ob es angenommen wird oder nicht." 

Das Gesetz gilt grundsätzlich für die Behörden des Landes Brandenburg, der Gemeinden, Ämter und Gemeindeverbände und der sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts. Bestimmte öffentliche Aufgabenträger und spezifische Tätigkeiten werden ihrer Eigenart wegen ausgenommen, z. B. Schulen, Krankenhäuser, Finanzbehörden, Strafverfolgung und Verfassungsschutz.

Insgesamt entsteht dem Land ein einmaliger Aufwand für die Einrichtung des E-Aktensystems und Bereitstellung der IT-Basiskomponenten in Höhe von bis zu knapp 16 Millionen Euro sowie ein Personal- und Sachkosten umfassender laufender Aufwand von bis knapp 20 Millionen Euro jährlich bei voller Umsetzung der genannten Vorhaben.

Der Gesetzentwurf sieht zudem die Bestellung eines IT-Beauftragten vor. Für die Zusammenarbeit von Land und Kommunen wird ein paritätisch besetzter IT-Rat eingerichtet, der  Empfehlungen und Hinweise einstimmig beschließt. Schröter: „Dieses Konsensprinzip ist eine grundlegende Voraussetzung für die gemeinschaftliche und gleichberechtigte Wahrnehmung von Aufgaben in E-Government-Angelegenheiten durch Land und Kommunen. Es geht nur gemeinsam. Das ist mir besonders wichtig".

Bestandteil der Digitalisierungsstrategie des Landes ist eine DigitalAgentur, die in der zweiten Jahreshälfte gegründet werden soll. Wirtschaftsminister Albrecht Gerber: „Ziel ist es, die Vielzahl von Einzelaktivitäten und Projekten auf Landes- und Kommunalebene durch eine Klammer miteinander zu verbinden und vor allem operativ zu unterstützen. Dadurch sollen die Maßnahmen besser aufeinander abgestimmt, schneller und effizienter umgesetzt sowie neue Projekte initiiert werden. Zu diesem Zweck soll auch eine Informationsplattform aufgebaut werden."

Im Fokus stehen digitale Projekte von herausgehobener landespolitischer Bedeutung, die Querschnittsthemen berühren und in der Fläche wirken, von den Landkreisen und Kommunen aber allein nicht umgesetzt werden können. Dazu zählen der Ausbau der digitalen Infrastruktur und IT-Sicherheitskonzepte für Landkreise und Kommunen. Die Unterstützung auf regionaler Ebene soll dazu beitragen, den Kommunen und Landkreisen den Zugriff auf Fördermittel des Bundes zum Beispiel beim Breitbandausbau zu erleichtern und deren Einsatz zu beschleunigen.

Für Personal- und Sachkosten ist gegenwärtig ein Finanzierungsbedarf von  drei Millionen Euro für die DigitalAgentur eingeplant. Gerber: „Die DigitalAgentur wird eng mit der Landesregierung zusammenarbeiten." Zentrale Schnittstelle für die strategische Ausrichtung der Agentur wird die Staatskanzlei sein, Fachaufsicht und operative Steuerung werden beim Wirtschaftsministerium liegen.

Digitalbeirat beim Ministerpräsidenten des Landes Brandenburg

Entscheidung des Kabinetts vom 24.04.2018

1.       Prof. Dr. Christoph Meinel, Direktor des Hasso-Plattner-Instituts

2.       Caroline Gorski, Rolls-Royce Group Director of R² Data Labs

3.       Prof. Dr. Ulrich Berger, Lehrstuhl für Automatisierungstechnik und Leiter des Instituts für moderne Industrie, BTU Cottbus-Senftenberg

4.       Prof. Dr.-Ing. Cornelia Weltzien, Lehrstuhl „Agromechatronik - Sensorbasierte Prozessführung in der Landwirtschaft", ATB Potsdam

5.       Jürgen Heese, Vorstandsvorsitzender in der Telemed-Initiative Brandenburg e. V. und Initiative Gesundheitswirtschaft Brandenburg e. V.

6.       Laura-Kristine Krause, Vorstand „D64-Zentrum für digitalen Fortschritt" und Leiterin des Programmbereichs Zukunft der Demokratie im „Progressiven Zentrum"

7.       Sven Slazenger, Geschäftsführer Firma Interlake, Potsdam

8.        Susanne Stumpenhusen, Landesbezirksleiterin Berlin-Brandenburg der Gewerkschaft ver.di 

9.         Prof. Dr. Ines Härtel, Lehrstuhl Öffentliches Recht, Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder), zugleich Oberverwaltungsrichterin Berlin-Brandenburg

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