Staatskanzlei

Rundfunkanstalten unverzichtbar für Medienangebot - Schweizer Abstimmung zeigt deren Akzeptanz

veröffentlicht am 04.03.2018

Die Volksinitiative zur Abschaffung der Radio- und Fernsehgebühren in der Schweiz ist heute gescheitert. Brandenburgs Medienstaatssekretär Thomas Kralinski begrüßte das in Potsdam als ein „starkes Signal" für die Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.

Ein Erfolg derNo-Billag"-Volksinitiative zur Abschaffung der Rundfunkgebühren hätte faktisch ein Aus der 7 Fernseh- und 17 Radioprogramme des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in der Schweiz bedeutet.

Kralinski betonte: „Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist ein Eckpfeiler unser demokratischen Gesellschaft. Gemeinsam mit dem privaten Rundfunk und der Presse sorgt er für die Medienvielfalt, die das Elixier einer lebendigen Demokratie ist. Das ist bei uns so, und es ist bei unseren europäischen Nachbarn nicht anders. Er ist auch die Garantie für regionale Berichterstattung von Radio und Fernsehen - bei uns der RBB."

Kralinski weiter: „Jüngste Umfragen zeigen, dass in Deutschland der öffentlich-rechtliche Rundfunk in der Bevölkerung mit rund 80 Prozent eine hohe und steigende Glaubwürdigkeit genießt. Ich sage aber auch ganz deutlich: Bundesweit muss sich der öffentlich-rechtliche Rundfunk weiter dem sich ändernden Nutzerverhalten anpassen, damit er auch in Zukunft inhaltlich relevant und öffentlich akzeptiert ist. Die Rundfunkanstalten haben den klaren Auftrag von der Politik, hierfür Vorschläge zu machen. Die Gebühren müssen effizient eingesetzt werden. Im Vordergrund muss der Informations- und Bildungsauftrag stehen. Unsere Sender leisten dafür viel Gutes. Ich bin sicher, dass wir nach einer Debatte zur zukünftigen Struktur des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ein besseres und moderneres Medienangebot haben werden.

Die Haushaltabgabe beträgt in Deutschland 17,50 Euro pro Monat und ist damit deutlich niedriger als die Schweizer Rundfunkgebühr von derzeit 451 Franken pro Jahr, also umgerechnet etwa 32 Euro pro Monat.

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