Staatskanzlei

Kommunales Infrastrukturprogramm: Für rund 90 Prozent der Mittel liegen Anträge vor

veröffentlicht am 06.02.2018

Görke und Lange ziehen Bilanz zur Halbzeit des Landesprogramms KIP

Das Kommunale Infrastrukturprogramm (KIP) hat nach teilweise zögerlichem Beginn im Jahr 2016 in den vergangenen zwölf Monaten Fahrt aufgenommen und ist nun in der Fläche des Landes Brandenburg angekommen. Dieses Zwischenfazit haben heute Finanzminister Christian Görke und Innenstaatssekretärin Katrin Lange zur Halbzeit der von 2016 bis 2019 laufenden Förderung gezogen. Zuvor hatte der Finanzminister das Kabinett über den Stand des Programms informiert.

Im Rahmen des KIP stehen bis 2019 insgesamt 130 Millionen Euro zur Verbesserung der kommunalen Infrastruktur bereit. Gefördert werden die vier Infrastrukturbereiche Bildung (80 Millionen Euro), Verkehr (20 Millionen Euro), Feuerwehr (15 Millionen Euro) sowie Freizeit und Sport (15 Millionen Euro).

Finanzminister Görke bilanzierte: „Die Unterstützung des Landes für die kommunale Infrastruktur wird inzwischen von den Städten und Gemeinden sehr gut nachgefragt. Das heißt, für rund 90 Prozent des Gesamtvolumens des Kommunalen Infrastrukturprogramms - das sind knapp 117 Millionen Euro - lagen Ende 2017 bereits Anträge vor. Görke betonte, dass „die Kommunen und der Landesportbund bei der Freizeit- und Sportinfrastruktur am besten wissen, wo die Mittel eingesetzt werden sollten. „Daher haben wir uns als Land entschieden, diese den Entscheidungsträgerinnen und -trägern vor Ort zur Verfügung zu stellen", erläuterte Görke.

Nicht nur die Zahl der eingehenden Anträge, sondern auch die Zahl der bewilligten Projekte ist zuletzt gestiegen. Mit fast 70 Millionen Euro ist bereits mehr als die Hälfte des Gesamtfördervolumens des Kommunalen Infrastrukturprogramms für konkrete Projekte bewilligt. „Das entspricht einer Quote von 51,8 Prozent", sagte  Görke. Damit sei man zur Halbzeit bei den Bewilligungen im Soll. Er erwarte aber, dass diese Quote in den kommenden Monaten weiter ansteigen werde, betonte der Finanzminister, damit die Mittel auch in Kürze in die Infrastruktur vor Ort fließen können.

Teilweise liegt die Quote der bewilligten Mittel in den einzelnen Förderbereichen auch schon deutlich höher. „Im Bereich der Feuerwehrinfrastruktur waren zum Jahresende 2017 schon über 66 Prozent der 15 Millionen Euro für konkrete Projekte bewilligt worden. Dieses Programm wird von den Kommunen und Feuerwehren überall im Land ausgezeichnet angenommen. Das habe ich auch nicht anders erwartet. Gäbe es das KIP nicht, man müsste es erfinden. Es ist schon jetzt eine klare Erfolgsgeschichte", resümierte Innenstaatssekretärin Lange. Gefördert werden unter anderem der Neubau der Feuerwache in Bad Freienwalde, die Erweiterung des Feuerwehrhauses der Gemeinde Glienicke/Nordbahn oder der Um- und Anbau Feuerwache Heidesee/OT Prieros.

Lange sagte: „Die große Nachfrage seitens der Kommunen war der Hauptgrund, warum wir weitere 20 Millionen Euro im Rahmen des Nachtragshaushaltes 2018 für die Förderung der Feuerwehrinfrastruktur beantragt haben. Das ist Euro für Euro bestens angelegtes Geld. Hinzu kommt: Die Feuerwehren vor Ort sind weit mehr als nur ein Instrument des Brandschutzes. Sie tragen wesentlich zum gesellschaftlichen Leben und dem Zusammenhalt in den Städten und Dörfern zwischen Elbe und Oder bei. Sie haben daher jede Unterstützung verdient, und das KIP ist dabei ein wichtiger Baustein. Ich gehe davon aus, dass auch nach einer Aufstockung der Mittel alle Gelder sinnvoll ausgegeben werden können. Das KIP ist ein Programm, das funktioniert", so Lange. In Brandenburg gibt es insgesamt rund 38.000 Aktive bei den Freiwilligen Feuerwehren, etwa 700 Berufsfeuerwehrleute und rund 900 Mitglieder von Werkfeuerwehren (Stand: 2016).

Finanzminister Görke sagte: „Den hohen Bedarf der Kommunen in den Bereichen Feuerwehrinfrastruktur sowie Freizeit- und Sportinfrastruktur haben wir zur Kenntnis genommen und daher im Entwurf den Nachtraghaushaltsgesetzes 2018 vorgesehen, diese Bereiche des KIP aufzustocken." Stimme der Landtag des Landes Brandenburg dem Nachtraghaushaltsgesetz zu, würden zusätzlich 28 Millionen Euro bereitgestellt, erläuterte der Finanzminister. Davon sollen 20 Millionen Euro in die Feuerwehrinfrastruktur und acht Millionen Euro in die Freizeit- und Sportinfrastruktur fließen.

„Die Mittel des Kommunalen Infrastrukturprogramms sind sehr gut angelegt", betonte Görke. Sie verbesserten nicht nur im gesamten Lande die Infrastruktur, sondern belebten auch die Konjunktur vor Ort. „Wir schätzen, dass das allein bis Jahresende 2017 beantragte Fördervolumen von rund 117 Millionen Euro zu Investitionen in Höhe von rund 275 Millionen Euro im Land führen wird. Das heißt: Mit jedem Euro Fördergeld wird mehr als ein weiterer Euro zusätzlich investiert. Das stärkt die beauftragten Handwerksbetriebe und Unternehmen vor Ort, die wiederum Steuern zahlen", so Görke.

Hintergrund:

Kommunale Investitionsprogramme im Land Brandenburg

In Brandenburg werden Kommunen derzeit mit drei Programmen bei Investitionen unterstützt. Das KIP richtet sich an alle Kommunen. Im Rahmen des Programms stehen bis 2019 insgesamt 130 Millionen Euro zur Verbesserung der kommunalen Infrastruktur bereit. Wegen der großen Nachfrage seitens der Kommunen speziell nach Förderungen für Investitionen in die Feuerwehr- sowie die Freizeit- und Sportinfrastruktur beschloss die Landesregierung am 19. Dezember 2017, im Rahmen des Nachtragshaushaltes 2018 weitere Millionenbeträge bereitzustellen. Stimmt der Landtag dem Vorschlag der Landesregierung zu, steigen die Fördervolumen für die Feuerwehrinfrastruktur um 20 auf 35 Millionen Euro und im Bereich Sport und Freizeit um insgesamt acht auf 24 Millionen Euro.

Ergänzt wird das KIP durch das Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFG) des Bundes. Nach Kapitel 1 dieses Gesetzes stehen bis Ende 2020 weitere Investitionsmittel in Höhe von fast 108 Millionen Euro eigens für finanzschwache Kommunen bereit. Aufgrund des Kapitels 2 dieses Gesetzes kommen bis Ende 2022 weitere mehr als 102 Millionen Euro für die Sanierung, den Umbau und die Erweiterung von Schulgebäuden in finanzschwachen Kommunen hinzu.

Mehr Informationen zu allen drei Programmen, mit denen Kommunen bei Investitionen unterstützt werden, finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums der Finanzen unter

Kommunale Investitionsrpogramme im Land Brandenburg

 

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