Verfassungsgericht bestätigt RBB-Staatsvertrag
veröffentlicht am 21.08.2025
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat den Staatsvertrag für den Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) bestätigt. Die obersten Verfassungsrichter wiesen eine Beschwerde der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt gegen den Staatsvertrag der Länder Berlin und Brandenburg zurück. Mit dem am 1. Januar 2024 in Kraft getretenen Staatsvertrag hatten die Landesregierungen eine umfassende Reform des Senders angestoßen. Brandenburgs Ministerpräsident Dr. Dietmar Woidke betonte heute anlässlich der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts:
„Mit dem neuen RBB-Staatsvertrag haben wir den Weg freigemacht für eine Neuaufstellung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in der Hauptstadtregion und dabei auch klare Konsequenzen aus der Krise des Senders gezogen. Er ist die direkte Antwort auf den massiven Vertrauensverlust, den die frühere Leitung des Senders ausgelöst hatte. Wir haben an zahlreichen Stellschrauben gedreht, um eine Verschwendung von Beitragsmitteln für die Zukunft auszuschließen. Der Staatsvertrag macht den RBB zukunftsfest und verlangt eine ausgewogene Berichterstattung aus allen Landesteilen Brandenburgs. Die regionale Berichterstattung ist die Kernaufgabe einer Landesrundfunkanstalt. Es ist gut, dass mit der Entscheidung aus Karlsruhe nun Klarheit über den Staatsvertrag herrscht.“
Den umfassend novellierten RBB-Staatsvertrag hatten die Landesregierungen von Berlin und Brandenburg bei einer gemeinsamen Kabinettssitzung im November 2023 beschlossen. Er trat nach der Befassung der Parlamente im Januar 2024 in Kraft. Neben der Stärkung der regionalen Berichterstattung wurden als Reaktion auf die RBB-Krise zahlreiche Neuerungen umgesetzt. Der RBB wurde staatsvertraglich zu größtmöglicher Transparenz verpflichtet, das Intendantengehalt wurde gedeckelt und die Geschäftsleitung verschlankt. Es wurden kollegiale Leitungsstrukturen eingeführt und verbindliche Compliance-Mechanismen vorgeschrieben. Die Aufsichtsgremien wurden professionalisiert sowie Sorgfaltspflichten und Haftungsregeln für das Direktorium und die Gremienmitglieder festgeschrieben. Mit einigen Neuregelungen haben die Länder Berlin und Brandenburg Neuland betreten und sind damit Vorreiter im bundesweiten Vergleich der Rundfunkanstalten. Die Rechnungshöfe von Brandenburg und Berlin bezeichneten die Novelle als „bahnbrechende Entwicklung im öffentlich-rechtlichen Rundfunk“.