Staatskanzlei

Mehr Tierschutz für freilebende Katzen: Kommunen können Katzenschutzverordnungen erlassen

Zu den Ergebnissen der Kabinettssitzung teilt Regierungssprecher Florian Engels mit:

veröffentlicht am 14.11.2023

Die Landesregierung will den Tierschutz für freilebende Katzen verbessern. Mit einer Änderung der Tierschutzzuständigkeitsverordnung bekommen die Landkreise und kreisfreien Städte dazu jetzt die Möglichkeit, für ihr Gebiet eine Katzenschutzverordnung zu erlassen. Damit kann der Auslauf fortpflanzungsfähiger Katzen beschränkt und somit die Zahl freilaufender Streunerkatzen reduziert werden. Das Kabinett hat heute einer entsprechenden Vorlage von Verbraucherschutzministerin Ursula Nonnemacher zugestimmt.

Nonnemacher sagte nach der Kabinettssitzung: „Auch in Brandenburg gibt es eine hohe Zahl an Streunerkatzen. Das stellt ein großes Tierschutzproblem dar. Denn diese Tiere sind durch Nahrungsknappheit, Revierkämpfe und daraus folgenden Verletzungen und Krankheiten erheblichen Schmerzen, Leiden und Schäden ausgesetzt. Freilebende herrenlose Hauskatzen sind nicht an ein Leben ohne menschliche Unterstützung angepasst. Katzenschutzverordnungen sollen dazu beitragen, die Zahl freilebender, fortpflanzungsfähiger Katzen durch die Eindämmung ihrer unkontrollierten Vermehrung deutlich zu reduzieren und auf diese Weise ihren Leidensdruck zu mindern. Mit der Änderung der Tierschutzzuständigkeitsverordnung schaffen wir die entsprechende Rechtsgrundlage für die Landkreise und kreisfreien Städte.“

Der Bundesgesetzgeber hat im Tierschutzgesetz die Landesregierungen ermächtigt, den unkontrollierten freien Auslauf fortpflanzungsfähiger Katzen in bestimmten Gebieten durch Rechtsverordnungen zu beschränken oder zu verbieten. Die Landesregierungen können ihre Ermächtigung durch Rechtsverordnung auf andere Behörden übertragen. Bereits mehrere Bundesländer haben per Landesverordnung die gesetzliche Grundlage dafür geschaffen, dass kommunale Katzenschutzverordnungen nach § 13b Tierschutzgesetz erlassen werden können (darunter sind zum Beispiel Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen und Sachsen-Anhalt).

Nonnemacher: „Die kommunalen Veterinärämter sind für den Vollzug des Tierschutzgesetzes zuständig und können damit am besten einschätzen, in welchen konkreten Gebieten Tierleid herrscht und deshalb die Zahl freilebender Katzen verringert werden muss.“

Eine kommunale Katzenschutzverordnung hat insbesondere Folgen für Hauskatzen, die in Obhut von Menschen leben: Weil fortpflanzungsfähige Hauskatzen mit freiem Auslauf in erheblichem Maß zur Erhöhung der Population freilebender Katzen beitragen, sehen die Katzenschutzverordnungen vor, dass Tierhalterinnen und Tierhalter ihren nicht kastrierten, fortpflanzungsfähigen Katzen keinen unkontrollierten, freien Auslauf mehr gewähren dürfen. Zudem müssen sie ihre Tiere kennzeichnen und registrieren.

Katzenkastrationsrichtlinie

Bereits seit dem Jahr 1992 unterstützt das Verbraucherschutzministerium Tierschutzvereine im Land Brandenburg bei der Kastration und Sterilisation freilebender Katzen. Seit August 2021 wird die Mittelvergabe mit der sogenannten Katzenkastrationsrichtlinie geregelt. Pro Jahr stehen dafür 51.100 Euro zur Verfügung. Aufgrund des hohen Bedarfs gab es in diesem Jahr zusätzlich eine einmalige Sonderförderung in Höhe von weiteren 30.000 Euro.

Tierschutzkonferenz am 27. November

Auf Einladung von Woidke findet am 27. November 2023 eine Tierschutzkonferenz des Landes Brandenburg in der Staatskanzlei mit Expertinnen und Experten aus dem Tierschutzbereich statt. Auch dort wird es unter anderem um das Thema Katzenschutz gehen. An der Tierschutzkonferenz nehmen Verbraucherschutzministerin Ursula Nonnemacher, Verbraucherstaatssekretärin Antje Töpfer und Landestierschutzbeauftragte Anne Zinke teil.

 

Pressemitteilung als PDF (application/pdf 199.4 KB)