Graduiertenstipendium für wissenschaftliche (Dr. phil.) oder wissenschaftlich-künstlerische (Dr. phil. in art.) Promovendinnen
Graduiertenstipendium
für wissenschaftliche (Dr. phil.) oder
wissenschaftlich-künstlerische (Dr. phil. in art.) Promovendinnen
Um die an der Hochschule aktuell in Theorie und Praxis stark vertretene Forschung zu innovativen Themen mit thematischem Bezug zu Gender und Diversity auch im postgraduierten-Bereich zu verankern und zugleich die wissenschaftliche bzw. wissenschaftlich-künstlerische Arbeit von Frauen zu fördern, vergibt die Filmuniversität ein Promotionsstipendium für herausragende Forscherinnen aus dem wissenschaftlichen bzw. wissenschaftlich-künstlerischen Bereich. Das Stipendium wird finanziert aus Mitteln des Professorinnenprogramms III.
Die Filmuniversität Babelsberg bietet die klassische wissenschaftliche Promotion im Fach Medienwissenschaft an. Zudem besteht die Möglichkeit, ein wissenschaftlich-künstlerisches Promotionsvorhaben, d.h. eine Dissertation in Verbindung mit einem künstlerischen Forschungsprojekt, zu erarbeiten und zu veröffentlichen. Es entsteht in enger Verflechtung von wissenschaftlicher und künstlerischer Forschung, wobei der wissenschaftliche Forschungsanteil überwiegt. Das geförderte Vorhaben muss einen deutlichen Bezug zu mindestens einem der folgenden Promotionsfächern aufweisen: Drehbuch / Dramaturgie, Filmkulturerbe oder Film- und Fernsehproduktion. Die Form des künstlerischen Forschungsprojekts ist frei zu wählen. Das künstlerische Forschungsprojekt muss jedoch in dem von ihm verfolgten Erkenntnisinteresse einen deutlichen thematischen und methodischen Bezug zur Dissertation aufweisen.
Voraussetzung für die Bewerbung gemäß Graduiertenförderungsverordnung (GradVO):
- ein Abschluss eines einschlägigen wissenschaftlichen, wissenschaftlich-künstlerischen oder künstlerischen Masters, Diploms oder vergleichbaren Studiums.
- Herausragende Leistungen auf dem Arbeitsgebiet, nachzuweisen durch bisherige wissenschaftliche oder künstlerische Arbeiten und/oder Veröffentlichungen.
- Ein wissenschaftliches Vorhaben, das einen wichtigen Beitrag zur Forschung erwarten lässt oder ein Vorhaben, das einen wichtigen Beitrag zur wissenschaftlichen bzw. zur praxisbasierten oder künstlerischen Forschung erwarten lässt
- Das geförderte Promotionsvorhaben muss an der Filmuniversität Babelsberg KONRAD WOLF angesiedelt werden/ sein.
Das Promotionsstipendium läuft gemäß §2 und §3 GradVO maximal 3 Jahre und beläuft sich auf 1.100 € monatlich (inkl. Sachkostenpauschale, ggf. zzgl. Familienzuschlag). Eine regelmäßige Teilnahme und aktive Mitwirkung an den Veranstaltungen des Brandenburgischen Zentrums für Medienwissenschaften (ZeM) sowie der Potsdam Graduate School (POGS) wird ermöglicht.
Bewerbungsunterlagen:
- Voraussetzung ist die Annahme als Promovendin durch den Promotionsausschuss der Filmuniversität gem. „Leitfaden zur Durchführung der wissenschaftlichen Promotion“ bzw. „Leitfaden zur Durchführung der wissenschaftlich-künstlerischen Promotion"
- Motivationsschreiben sowie fundierte Ausführungen zu Gegenstand, Fragestellung und Methodik (Exposé von ca. 5 S.)
- eine aussagekräftige Zusammenfassung zum Bearbeitungsstand der Dissertation und ggf. zum künstlerischen Projekt
- Arbeitsplan
- Motivationsschreiben
richten Sie bitte bis zum 15.01.2021 ausschließlich über unser Online-Bewerbungsportal.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Yulia Yurtaeva-Martens, Tel: 0331.6202-216 oder E-Mail: promotion@filmuniversitaet.de.
Verweis wissenschaftliche Promotionsordnung
Verweis wissenschaftlich-künstlerische Promotionsordnung