Bretschneider nach dem Leipziger Schallschutz-Urteil: „Endlich Klarheit für beide Seiten“

28.01.2014 - Potsdam/Leipzig. Es herrscht endgültig Rechtssicherheit in Sachen Schallschutz am künftigen Flughafen Berlin Brandenburg (BER). Wie gestern bekannt wurde, hat das Bundesverwaltungsgericht am 15. Januar das jüngste Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Berlin-Brandenburg zum Lärmschutz-Standard im BER-Umfeld für rechtskräftig erklärt. Die Leipziger Richter wiesen eine Beschwerde zurück, mit der die Flughafengesellschaft (FBB) auf die Nichtzulassung der Revision durch das OVG reagiert hatte. Damit hat das Urteil des OVG vom 25. April 2013 Bestand.

Brandenburgs Flughafenkoordinator Rainer Bretschneider wertet die Entscheidung als wichtigen Schlusspunkt einer jahrelangen Auseinandersetzung. „Das sorgt auf beiden Seiten endlich für Klarheit. Die Bürger sind in ihrem Rechtsanspruch aus dem Planfeststellungsbeschluss bestätigt und die Flughafengesellschaft weiß, was an Schallschutz verbindlich umzusetzen ist. Nun erwarte ich auch, dass es in dieser Sache zügig vorwärts geht.“

Brandenburgs Landesregierung hatte schon nach dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts im vergangenen Frühjahr an die Mitgesellschafter in der Flughafengesellschaft (Bund, Berlin) appelliert, die Entscheidung der Richter zu akzeptieren und im Sinne der Klarheit für die Betroffenen auf Rechtsmittel zu verzichten. Die FBB folgte dem Ansinnen auf Rechtsfrieden seinerzeit nicht und legte eine so genannte Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ein. Flughafen-Chef Hartmut Mehdorn begründete diesen Schritt mit haftungsrechtlichen Erwägungen und kündigte gleichzeitig an, den strengeren Schallschutz-Standard gemäß OVG-Urteil umsetzen zu wollen.