Staatskanzlei

„Roter Adlerorden“ wird erstmals am Verfassungstag verliehen

veröffentlicht am 15.10.2004

Roter AdlerordenMinisterpräsident Matthias Platzeck beabsichtigt, den Verdienstorden des Landes Brandenburg erstmalig am 14. Juni 2005, dem 13. Jahrestag des Volksentscheids über die Verfassung des Landes Brandenburg, an Persönlichkeiten zu verleihen, die sich außerordentliche Verdienste um das Land und seine Bevölkerung erworben haben. Platzeck: „Ich will mit der Verleihung dieses Ordens zu noch mehr bürgerschaftlichem Engagement und freiwilliger Mehrleistung zu Gunsten anderer und zu Gunsten des Gemeinwesens ermuntern. Der Staat muss herausragende Leistungen besonders würdigen können. Mit der Verleihung des Ordens soll deutlich werden, dass es Menschen gibt, die sich für das Gemeinwohl in besonderer Weise eingesetzt und unter Zurückstellung persönlicher Interessen weit mehr als ihre Pflicht getan haben.“ Im Sommer letzten Jahres hatte der Landtag das Gesetz über den Verdienstorden des Landes Brandenburg beschlossen. Der Orden ist die höchste Anerkennung, die das Land Brandenburg für außerordentliche Verdienste um das Land und seine Bevölkerung aussprechen kann. Verdienste können in allen Lebensbereichen erworben werden - zum Beispiel für soziales, karitatives und kirchliches Engagement, für Leistungen beim Aufbau des Landes und beim Erhalt und Wiederaufbau von Kulturgütern, für besonderes Engagement zu Gunsten eines friedlichen Zusammenlebens und der Toleranz und Achtung zwischen den Kulturen und Religionen. Ebenso können unternehmerische Leistungen, die dauerhaft Wachstum und Beschäftigung vor allem in strukturschwachen Regionen des Landes fördern, gewürdigt werden. Aber auch der Einsatz zur Verbesserung von Berufschancen und zur Schaffung von Ausbildungs- und Arbeitsplätzen für Jugendliche und junge Erwachsene sowie wissenschaftliche Leistungen, mit denen neue Impulse vermittelt werden oder die zu zukunftsweisenden Innovationen und Erfindungen führen, sind auszeichnungswürdig. Der Orden wird durch den Ministerpräsidenten auf Vorschlag des Präsidenten des Landtags für den Landtag und der Mitglieder der Landesregierung für ihre Geschäftsbereiche (=Vorschlagsberechtigte) verliehen. Die Zahl der Ordensträger ist auf 300 beschränkt. Anregungen für eine Verleihung des Ordens kann jedermann formlos an die Vorschlagsberechtigten oder an die Staatskanzlei richten. Die Vorschlagsberechtigten prüfen, ob die Voraussetzungen für eine Auszeichnung gegeben sind. Im Rahmen des Prüfverfahrens werden verschiedene Stellen um Auskunft zu den vorgetragenen Leistungen gebeten, um auf einer gesicherten Grundlage eine sachgerechte Entscheidung zu ermöglichen. Die bisher beim Ministerpräsidenten eingegangenen Anregungen sind den zuständigen Ressorts zur Prüfung übergeben worden. Nähere Angaben, insbesondere zu Namen dürfen aus datenschutzrechtlichen Gründen und zum Schutz der Persönlichkeitsrechte nicht gemacht werden; alle Ordensangelegenheiten sind vertraulich.