Staatskanzlei

Bürokratieabbau geht weiter

Modernisierungsagenda von Bund und Ländern wird konsequent und zügig umgesetzt

veröffentlicht am 20.01.2026

Brandenburg wird weitere bürokratische Hürden abbauen. Das Kabinett hat sich dazu heute auf konkrete Schritte zur Umsetzung der im Dezember 2025 von Bund und Ländern beschlossene Modernisierungsagenda verständigt.

Die Chefin der Staatskanzlei, Ministerin Kathrin Schneider, betonte: „Bürokratieabbau ist kein Selbstzweck, sondern Grundvoraussetzung für eine effiziente Verwaltung und eine starke Wirtschaft. Wir setzen die Föderale Modernisierungsagenda konsequent um und prüfen alle relevanten Vorschriften mit dem klaren Ziel: weniger Aufwand, schnellere Verfahren und schlankere Strukturen. Dabei machen wir Tempo, denn die Entlastungen sollen zügig und spürbar bei den Menschen und unseren Unternehmen ankommen.“

Die Ministerien sind unter anderem aufgefordert, konkrete Vorschläge zur Reduzierung oder Abschaffung von Berichts-, Dokumentations-, und Aufbewahrungspflichten zu unterbreiten. Bereits zur Konferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder mit dem Bundeskanzler am 25. Juni 2026 sollen Fortschritte bei der Umsetzung der Agenda vorgestellt werden.

Mit Blick auf die Wirtschaft haben sich Bund und Länder vorgenommen, die Berichts- und Auskunftspflichten, um ein Drittel zu reduzieren. So sollen die Bürokratiekosten der Unternehmen um ein Viertel und damit um rund 16 Milliarden Euro sinken. Dokumentationspflichten sollen um die Hälfte reduziert werden.

Bei Verwaltungsverfahren sollen Kopien oder Abschriften nur noch dann beglaubigt werden müssen, wenn es zwingend angezeigt ist. Die Ministerien sollen daher darauf achten, dass landesrechtliche Vorschriften nicht länger pauschal beglaubigte Kopien oder Abschriften verlangen. Außerdem sollen technische Standards auf das Notwenige beschränkt werden. Ferner soll die Anwendung rechtlich nicht verbindlicher Standards in der Verwaltungspraxis eingeschränkt werden.

Wenn die Verlängerung einer befristet erteilten Genehmigung beantragt wird, soll künftig eine sogenannte Genehmigungsfiktion mit Vollständigkeitsfiktion greifen. Demnach gilt die verlängerte Genehmigung nach Ablauf einer bestimmten Frist als erteilt. Antragsteller werden so vor unangemessen langen Bearbeitungszeiten geschützt. Das erhöht insbesondere die Planungssicherheit von Unternehmen.

Der Bürokratieabbau ist ein Schwerpunkt der Arbeit der Landesregierung. Die Ressorts und die Staatskanzlei haben im vergangenen Jahr bereits ihren Rechtsbestand geprüft. Neben zahlreichen Änderungen zugunsten der Prozessvereinfachung und -beschleunigung wurden auch insgesamt 181 Vorschriften identifiziert, die nicht mehr relevant sind und daher abgeschafft werden, darunter 12 Gesetze, 47 Verordnungen sowie 122 Verwaltungs- und weitere Vorschriften wie Erlasse oder Rundschreiben.

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