Sachsen und Brandenburg für weiterhin verlässliche Finanzierung der Stiftung für das sorbische Volk
veröffentlicht am 13.06.2025
Gemeinsame Pressemitteilung der Staatskanzleien Sachsen und Brandenburg
Ministerpräsident Kretschmer und sein Amtskollege Woidke werben beim Bundeskanzler um Unterstützung für „auskömmliche Finanzierung“ der Stiftung ab 2026
Berlin (13. Juni 2025) – Sachsen und Brandenburg werben beim Bund um Unterstützung bei der künftigen Finanzierung der Stiftung für das sorbische Volk.
Die Ministerpräsidenten Michael Kretschmer und Dietmar Woidke unterzeichneten am Freitag im Bundesrat in Berlin im Beisein des Vorsitzenden des sorbischen Dachverbandes Domowina, Dawid Statnik, einen entsprechenden Brief an Bundeskanzler Friedrich Merz. Gemeinsam mit dem Bund wollen der Freistaat Sachsen und das Land Brandenburg das Fünfte Finanzierungsabkommen für die Stiftung für das sorbische Volk auf den Weg bringen.
In dem Schreiben, das zugleich an den zuständigen Bundesinnenminister gerichtet ist, werben die Regierungschefs für ein „auskömmliches Fünftes Abkommen über die gemeinsame Finanzierung der Stiftung für das sorbische Volk“ noch vor Ablauf des derzeitigen Finanzierungsabkommens, um so dem gemeinsamen Bestreben zum Schutz und zur Förderung des sorbischen Volkes als autochthone Minderheit in der Bundesrepublik nachhaltig Ausdruck zu verleihen.
Ministerpräsident Kretschmer: „Die sorbische Sprache und Kultur sind ein großer Schatz und Teil der sächsischen Identität. Es ist klar, dass wir weiter eine verlässliche finanzielle Grundlage brauchen, damit die Stiftung ihre wichtige und wertvolle Arbeit fortführen kann. Der Freistaat Sachsen bekennt sich dazu. Ich bin zuversichtlich, dass wir dies gemeinsam mit dem Bund rechtzeitig vor Jahresende besiegeln können.“
Ministerpräsident Woidke: „Die Stiftung sorgt seit weit mehr als 30 Jahren dafür, die Geschichte und Kultur des sorbischen Volkes zu erhalten und bekannter zu machen. Es ist dem Wirken der Stiftung und den von ihr geförderten Initiativen zu verdanken, dass die sorbische Sprache bewahrt wird. Sorbische Bräuche und Traditionen gehören zum einzigartigen kulturellen Erbe unseres Landes. Sie tragen zu einer starken Gemeinschaft bei. Deshalb wünsche ich mir, dass wir weiterhin gemeinsam die Arbeit der Stiftung für das sorbische Volk angemessen fördern.“
Das Vierte Abkommen über die gemeinsame Finanzierung der Stiftung für das sorbische Volk zwischen dem Bund, dem Freistaat Sachsen und dem Land Brandenburg war Anfang 2021 in Kraft getreten und gilt bis Ende 2025.
In dem Brief wird darauf verwiesen, dass das Bundesinnenministerium für die Jahre 2026 bis 2030 einen Entwurf für ein neues Finanzierungsabkommen vorgelegt hat. Weiter heißt es, in Verantwortung für die Zukunft des sorbischen Volkes unterstützten der Freistaat Sachsen und das Land Brandenburg trotz großer finanzpolitischer Herausforderungen den vorliegenden Entwurf.
Hintergrund:
Die 1991 errichtete Stiftung für das sorbische Volk ist ein zentrales Instrument zur Pflege und Förderung sorbischer Sprache und Kultur. Sie fördert zahlreiche Einrichtungen und Projekte im Siedlungsgebiet der Sorben in der Ober- und Niederlausitz. Die Finanzierungshöhe wird seit 1998 zwischen dem Bund, dem Freistaat Sachsen und dem Land Brandenburg im Rahmen von mehrjährigen Finanzierungsabkommen vereinbart. Das noch bis Jahresende geltende Vierte Abkommen sieht eine Gesamtförderung von jährlich 23,92 Millionen Euro vor.