Staatskanzlei

Brandenburg Vorreiter bei Messung von Bürokratiekosten – Ziel: Kostensenkung durch Bürokratieabbau

veröffentlicht am 17.12.2006

Brandenburg ist bundesweit Vorreiter bei der Messung von Bürokratiekosten und setzt dafür das aus den Niederlanden stammende Standardkosten-Modell ein. „Zum Bürokratieabbau gehört Transparenz bei der Frage, welche Informationskosten durch einzelne Regelungen verursacht werden“, so der Chef der Staatskanzlei, Staatssekretär Clemens Appel. „Mit dem Standardkosten-Modell haben wir einen Hebel, um Informationskosten für Unternehmen und Bürger zu identifizieren und danach überflüssige Bürokratie wirksam abzubauen.“ Insgesamt fünf Projekte, unter anderem aus den Bereichen der brandenburgischen Bauordnung und des Wassergesetzes, sind bisher mit dem neuen Modell durchgeführt worden. Die Ergebnisse dokumentiert eine jetzt erschienene Broschüre der Staatskanzlei. Zur Messung der Kosten, die von Informationspflichten in Gesetzen und Verordnungen verursacht werden, hat sich international das Standardkosten-Modell etabliert. Bei diesem Verfahren werden die Gesetze auf Informationspflichten, wie Anträge, Genehmigungen, Meldepflichten oder Statistiken untersucht, die Anzahl der betroffenen Unternehmen und Verwaltungen ermittelt und daraus die Kosten berechnet. Auch die Bundesregierung hat dieses Verfahren gerade eingeführt. In Brandenburg wurden jetzt für die Kosten der brandenburgische Bauordnung und des Weiterbildungsrechts gemessen. Außerdem wurde das Wassergesetz untersucht und die Kosten der Umsetzung der bundesrechtlichen Regelung zur Schwerbehindertenabgabe ermittelt. Diese Pilotprojekte dienten vor allem dazu, Erfahrungen mit dieser für Deutschland noch neuen Methode zu sammeln. Staatskanzleichef Appel hält die gewonnenen Erfahrungen für wertvoll und positiv. „Wir werden dieses Instrument zukünftig vor allem bei zur Überarbeitung anstehenden Regelungen anwenden, mit dem klaren Ziel, die Kosten im Gesetzgebungsverfahren auch tatsächlich zu senken. Grundlage dafür wird die Liste der 20 teuersten Gesetze sein, die der vom Landtag in Auftrag gegebene sogenannte Quick Scan des Landesrechts zum Ergebnis hatte.“