Staatskanzlei

Aufbau Ost: Kabinett nimmt Fortschrittsbericht 2005 zur Kenntnis

veröffentlicht am 19.09.2006

Finanzstaatssekretär Rudolf Zeeb hat heute dem Kabinett den Fortschrittsbericht „Aufbau Ost“ für das Jahr 2005 vorgestellt. Danach kann das Land Brandenburg für das Jahr 2005 eine zweckentsprechende Verwendung der Aufbau-Ost-Mittel in Höhe von 55 % nachweisen. Im Jahr 2005 hat Brandenburg Aufbau-Ost-Mittel in Höhe von insgesamt 1.509 Mio. Euro erhalten. Davon wurden 633 Mio. Euro für Investitionen des Landes und der Kommunen (42%) und 197 Mio. Euro zum Ausgleich der unterproportionalen kommunalen Finanzkraft (13%) verwendet. Mit dem Fortschrittsbericht legt das Land gegenüber dem Bund Rechenschaft über die erhaltenen Aufbau-Ost-Mittel ab. Die Fortschrittsberichte der Länder werden in der nächsten Sitzung des Finanzplanungsrats im November mit dem Bund erörtert. Verwendungsnachweis 2005 im Überblick Beträge in Mio. € Quelle: Eigene Berechnungen, siehe Text, Abweichungen durch Rundungen. 1) Nachberechnungen haben für 2004 durch eine weitere Anerkennung von 93 Mio. € zu einem Nachweis von 96 % geführt. 2) Die Erstattungen des Landes nach dem AAÜG betragen im Jahr 2005 404 Mio. € bzw. rd. 158 €/Einw. Diese Beträge werden ab 2005 nicht mehr im Rahmen des Berechnungsschemas nachgewiesen. Den jetzt vorgestellten Berechnungen für das Jahr 2005 liegen wesentliche gesetzliche und methodische Veränderungen im Vergleich zu 2004 zu Grunde. War die Berücksichtigung der Zahlungen für die DDR-Sonder- und Zusatzversorgungssysteme (AAÜG) zwischen den meisten ostdeutschen Ländern und dem Bund bislang strittig, so können diese ab 2005 zweifelsfrei nicht mehr als teilungsbedingte Sonderlast im Verwendungsnachweis berücksichtigt werden. Allein dadurch verringert sich die Nachweisquote im Vergleich zum Jahr 2004 um 27 Prozent. Für diesen Zweck musste das Land im vergangenen Jahr 404 Mio. Euro aufwenden. Finanzminister Rainer Speer hatte deshalb bereits bei der Vorstellung des Fortschrittsberichts 2004 darauf hingewiesen, dass durch diese Änderung ab 2005 „mit einer deutlich geringeren Nachweisquote zu rechnen ist“. Für das Jahr 2004 hatte Brandenburg eine Nachweisquote von 89 Prozent melden können. „Die Sonder- und Zusatzrenten der DDR stellen eine enorme Sonderlast für die ostdeutschen Länder dar“, betonte Zeeb. „Die Gespräche zwischen Bund und Ländern zu einer faireren Lastenverteilung haben bislang aber noch zu keinem greifbaren Ergebnis geführt.“ Eine weitere Veränderung besteht im Nachweis der Mittelverwendung zum Ausgleich der unterproportionalen kommunalen Finanzkraft. Mit der Neuregelung des Finanzausgleichsgesetzes werden ab 2005 die kommunalen Steuereinnahmen zu 64% statt bisher lediglich 50% bei der Ermittlung der Finanzkraft der Länder berücksichtigt. Das hat zur Folge, dass ein höherer Anteil der unterproportionalen kommunalen Finanzkraft bereits im Länderfinanzausgleich ausgeglichen wird. „Der Nachweis wird dadurch um 7% vermindert. Das erhöhte Steueraufkommen in 2005 gegenüber 2004 hat eine weitere Reduzierung des Nachweises von 3% zur Folge“, erklärte Zeeb. Dafür werden für 2005 erstmals bestimmte Zinshilfen beim Nachweis anerkannt. Für Brandenburg sind das in 2005 58,9 Mio. Euro bzw. 3,9%-Punkte. Die Investitionen von Land und Kommunen waren in 2005 mit 790 Euro je Einwohner fast doppelt so hoch wie in den westdeutschen Vergleichsländern. Damit konnte die Schließung der Infrastrukturlücke weiter vorangetrieben werden. Erst durch die zusätzlichen SoIidarpaktmittel wird das Land Brandenburg überhaupt in die Lage versetzt, im Vergleich zu den finanzschwachen westdeutschen Flächenländern überproportionale Investitionen vorzunehmen, um die teilungsbedingten Infrastrukturdefizite abzubauen. „Wir müssen den eingeschlagenen Konsolidierungskurs konsequent fortsetzen. Die Rückführung der Neuverschuldung bleibt die zentrale finanzpolitische Herausforderung der nächsten Jahre“, betonte Zeeb. Dies könne nur gelingen, wenn die Ausgaben des Landes entsprechend reduziert werden. Ein wesentlicher Beitrag zur Haushaltskonsolidierung müsse weiterhin bei den Personalausgaben erbracht werden. In den Jahren 2005 bis 2010 werden der Personalbedarfsplanung weitere 8.212 Stellen im Landesdienst abgebaut, so dass Ende 2010 mit einem Bestand von knapp 49.400 Stellen gerechnet wird. „Damit werden wir innerhalb von zehn Jahren gut ein Viertel des Stellenbestandes reduziert haben“, so Zeeb.