Staatskanzlei

Die Landesregierung hat heute den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Brandenburgischen Hochschulgesetzes beschlossen.

veröffentlicht am 13.09.2005

Zu den Ergebnissen der heutigen Kabinettsitzung teilt Regierungssprecher Thomas Braune mit: Mit dem Gesetzentwurf wird die Möglichkeit eröffnet, staatliche Hochschulen im Sinne des brandenburgischen Hochschulgesetzes, die bislang Körperschaften des öffentlichen Rechts und zugleich staatliche Einrichtungen sind, auch in anderer Rechtsform zu betreiben. Für die staatlichen Hochschulen kommt insbesondere eine Stiftung des öffentlichen Rechts in Betracht. Vorteil der Stiftungslösung ist unter anderem., dass die rechtsformspezifischen Steuervorteile einer Stiftung einen Anreiz für potenzielle Spender und Zustifter bieten. Zudem wird durch die nunmehr mögliche Einbindung von hochkarätigem externen Sachverstand in den Stiftungsrat dazu beigetragen, die Hochschule professionell weiter zu entwickeln. Entsprechend der Vereinbarung im Koalitionsvertrag unternimmt die Landesregierung damit einen weiteren Schritt zur Stärkung der Hochschulautonomie. Dieser Gesetzentwurf ist zugleich Voraussetzung dafür, dass die Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder), die eine Rechtsformänderung anstrebt, in die Trägerschaft einer Stiftung des öffentlichen Rechts überführt werden kann. Der Entwurf eines entsprechenden Stiftungserrichtungsgesetzes befindet sich derzeit in der Abstimmung innerhalb der Landesregierung. Die rechtlichen Voraussetzungen der Überführung sollen noch in diesem Jahr geschaffen werden.