Staatskanzlei

Einigung zum Hochwasserschutzgesetz weiter möglich

veröffentlicht am 17.02.2005

Finanzminister Rainer Speer, der heute für Brandenburg an der soeben beendeten Sitzung des Vermittlungsausschusses teilgenommen hat, erklärt zu den Beratungen im Vermittlungsausschuss über das Gesetz zur Verbesserung des vorbeugenden Hochwasserschutzes: „Der Vermittlungsausschuss hat seine Beratungen erneut vertagt. Ich betone aber: an Brandenburg wird eine Einigung über das Gesetz in seiner jetzigen Kompromissfassung auch künftig nicht scheitern. Unseren Forderungen wurde von Seiten der Bundesregierung in der Arbeitsgruppe des Vermittlungsausschusses entsprochen. Uns ging und geht es dabei um die Ermöglichung der landwirtschaftlichen Nutzung auf flussnahen Flächen und um einen Verzicht auf zu bürokratische Planungsvorschriften. Wir bleiben dabei: Wir müssen in Deiche und Überschwemmungsflächen investieren und nicht in Papier und Aktenregale. Auf der Basis des bisherigen Verhandlungstandes erscheint uns eine Einigung für einen effektiven Hochwasserschutz möglich.“ Zur Erinnerung: Das Gesetzesvorhaben war wegen seiner überbordenden bürokratischen Ausformung von der überwiegenden Anzahl der Bundesländer ursprünglich abgelehnt worden.