Staatskanzlei

Mehr Klarheit und weniger Bürokratie in der Bildung

veröffentlicht am 02.12.2025

Zu den Ergebnissen der Kabinettssitzung teilt Regierungssprecherin Ines Filohn mit:

Schulleitungen und Lehrkräfte, Schul- und andere Einrichtungsträger sollen von Mehraufwand und umständlichen Verfahren entlastet werden. Dazu hat das Bildungsministerium (MBJS) ein Artikelgesetz zum Bürokratieabbau auf den Weg gebracht. Das Kabinett hat dem Gesetzesentwurf heute zugestimmt. Er bündelt entbürokratisierende Änderungen in insgesamt drei Gesetzen und vier Verordnungen.

Bildungsminister Steffen Freiberg: „Bürokratie und Verwaltung sollen wirkungsvoll, sinnig und nachvollziehbar gestaltet sein. Mit dem Artikelgesetz reiht sich das Bildungsministerium in die Bestrebungen der gesamten Landesregierung ein, bürokratische Hemmnisse abzubauen. Schwerpunkt unserer Ansätze sind dabei Entlastungen für Schulleitungen und Lehrkräfte. Das zeigt sich in mehrere Änderungen im Schulgesetz und nachfolgenden Verordnungen sowie im Lehrerbildungsgesetz, die wir mit dem Gesetzentwurf anstreben. Weniger Bürokratie soll vor allem die Fokussierung auf das Unterrichten stärken – dafür gehen wir einen wichtigen Schritt.“

Der vom Kabinett verabschiedete Entwurf des Artikelgesetzes wird an den Landtag übermittelt, der darüber voraussichtlich im Januar 2026 beschließen wird. Ziel ist, dass vor allem die Maßnahmen zur Lehrkräfte-Entlastung ab dem 1. Februar 2026 – also mit Beginn des zweiten Schulhalbjahres – umgesetzt werden können. Der Entwurf des MBJS zum Artikelgesetz sieht Änderungen in drei Gesetzen und vier Verordnungen aus dem eigenen Geschäftsbereich vor.

Die meisten Verbesserungen sind im Brandenburgischen Schulgesetz vorgesehen.

 

  1. Zwei Maßnahmen aus dem neuen Entlastungspaket des MBJS für Lehrkräfte werden gesetzlich verankert: zum einen die deutliche Entlastung der Lehrkräfte durch die Abschaffung des Gutachtens im Übergang von Grundschule zur weiterführenden Schule; zum anderen die Möglichkeit, Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen als wichtiges pädagogisches Mittel bei Fehlverhalten künftig schneller und direkter von Klassen- und Schulleitungen vollziehen zu können. Entsprechend wird die Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmenverordnung angepasst. Mehr Spielräume erhalten Schulen auch bei Gremiensitzungen: Lehrkräftekonferenzen können Aufgaben künftig an ihren Vorsitz übertragen und dadurch handlungsfähiger werden. Darüber hinaus werden – mit Blick auf den neuen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ab dem 1. August 2026 – Kooperationen zwischen Schulen und Kita-Trägern (Hort) erleichtert.


  2. Für einen besseren Schutz des Kindeswohls sollen Schulen das Jugendamt künftig unterrichten, wenn gewichtige Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass das Wohl einer Schülerin oder eines Schülers ernsthaft gefährdet oder beeinträchtigt ist. Gleichzeitig wird dazu auch die Datenschutzverordnung Schulwesen angepasst. Neu eingestellte Lehrkräfte an Schulen in freier Trägerschaft sollen schneller mit dem Unterrichten starten können. Die Träger selbst stellen deshalb künftig die persönliche Eignung fest, unter anderem auf Basis eines erweiterten persönlichen Führungszeugnisses, und zeigen dies dem zuständigen staatlichen Schulamt an. Dieses überprüft die Eignungsfeststellung und kann fachliche Fortbildungen verlangen oder die Unterrichtstätigkeit untersagen. Parallel zum Schulgesetz werden die Vereinfachungen in der Ersatzschulverordnung umgesetzt.

Die Änderung im Lehrerbildungsgesetz ist im buchstäblichen Sinne eine Vereinfachung, denn mit ihr wird die „Ein-Fach-Lehrkraft“ nach KMK-Bestimmungen rechtlich möglich. Lehrkräfte mit einem Studienfach (statt zwei) können künftig eingestellt werden. Dies ist nicht nur ein wichtiger Schritt bei der Lehrkräfte-Gewinnung, sondern spart auch Ressourcen in der beruflichen Nachqualifizierung und beim Nachweis der Studienleistungen.

Mit Verbesserungen im Erwachsenenbildungsgesetz möchte das MBJS die Veranstalter sowie Teilnehmerinnen und Teilnehmer von Fort- und Weiterbildungen von Bürokratie entlasten. Dafür werden die Datenerhebungen deutlich auf das rechtlich notwendige Maß reduziert.

Auf Digitalisierung setzt das MBJS bei der Novelle der Bildungsfreistellungsverordnung. Anträge sollen künftig online gestellt werden und damit den Papierausdruck und Bearbeitungszeit sparen.

Pressemitteilung als PDF (application/pdf 118.8 KB)