Staatskanzlei

2. Tierschutzkonferenz in Potsdam: Verbesserter Tierschutz in Brandenburg

veröffentlicht am 22.05.2024

Eckpunkte der Hundehalteverordnung und einer Gefahrtierverordnung zum Schutz der Bevölkerung vorgestellt – Grundfinanzierung von Tierheimen vorgesehen

Die Landesregierung hält Wort und stärkt den Tierschutz im Land weiter: Auf der 2. Tierschutzkonferenz auf Einladung von Ministerpräsident Dietmar Woidke wurden die Eckpunkte für eine Novelle der Hundehalteverordnung und die Fassung einer Gefahrtierregelung sowie Überlegungen zur Grundfinanzierung von Tierheimen durch das Land in Kooperation mit den zuständigen Kommunen vorgestellt. Woidke und Verbraucherschutzministerin Ursula Nonnemacher sowie Vertreterinnen und Vertreter des Tierschutzes kamen nach dem ersten Treffen im November 2023 heute erneut in der Potsdamer Staatkanzlei zusammen, um den Tier- und Artenschutz in Brandenburg weiter zu verbessern.

Woidke betonte im Anschluss an die Konferenz: „Nur durch einen konstruktiven Austausch kommen wir beim Tierschutz gemeinsam voran. Dessen Förderung ist erklärtes Ziel der Landesregierung. Deswegen setze ich das Format der Tierschutzkonferenz fort. Es zeigt, dass wir dieses Anliegen ernst nehmen und die Weichen für einen verbesserten Tierschutz in Brandenburg stellen.“

Woidke weiter: „Mein Dank gilt den vielen Ehrenamtlichen ohne deren Einsatz es den Tieren deutlich schlechter gehen würde. Sie brauchen unsere Unterstützung. Dazu dient zum Beispiel unsere finanziell verbesserte Kastrationsrichtlinie und unsere Überlegung, Tierheime künftig mit einer Grundfinanzierung auszustatten. Ich danke aber auch dem Landestierschutzverband und der Landestierschutzbeauftragten für das große Engagement in allen Bereichen des Tierschutzes.“

Ministerin Nonnemacher sagte: „Der Tierschutz hat in Brandenburg einen sehr hohen Stellenwert. Auch wenn wir bereits viel erreichen und verbessern konnten, so ist noch viel zu tun. Viele Tierheime befinden sich in einer schwierigen Situation. Platzmangel und steigende Kosten fordern sie stark. Gemeinsam wollen wir die Förderung von Tierheimen auf eine neue Grundlage stellen. Dafür führen wir aktuell eine Befragung durch, um die künftige Tierheimförderung bedarfsgerecht ausgestalten zu können. In diesem Jahr haben wir das Fördervolumen für die Katzenkastrationsrichtlinie auf 100.000 Euro erhöht und damit fast verdoppelt. Die Landesregierung stellt in 2024 auch noch einmal 130.000 Euro für Soforthilfen für den Tierschutz zur Verfügung.“

Landestierschutzbeauftragte Anne Zinke: „Ich freue mich sehr, dass durch die 2. Tierschutzkonferenz der Landesregierung erneut gezeigt wird, wie wichtig das Thema Tierschutz dem Land Brandenburg ist und hoffe, dass sich dadurch für die heute besprochenen Themenbereiche langfristige Verbesserungen für die Tiere und alle Beteiligten erzielen lassen. Es ist wichtig, dass die geschaffenen Möglichkeiten auch wahrgenommen und genutzt werden. Dies gilt nach wie vor beispielsweise für die dringend notwendigen Katzenschutzverordnungen in den Landkreisen und Kommunen und für den Abruf von zur Verfügung gestellten Fördermitteln, wie beispielsweise der Tierheimförderrichtlinie und der Jagdabgabe für den Aufbau von Wildtierauffangstationen.

Heute wurde zudem erneut diskutiert, wo weitere Nachbesserungen nötig sind. Dies betrifft natürlich nach wie vor insbesondere die Finanzierung des Tierschutzes, aber auch die Schaffung entsprechender rechtlicher Rahmenbedingungen. Die Änderung der Hundehalterverordnung und der Erlass der vorgestellten Gefahrtierverordnung sind wichtige Schritte in die richtige Richtung. Außerdem haben wir darüber gesprochen, wie wichtig der Bereich der aktiven Aufklärung von Bürgerinnen und Bürgern für den Tierschutz ist. Ich erhoffe mir, dass die Tierschutzkonferenz ebenfalls dazu führt, dass sich alle - und auch zukünftige -  Tierhaltende angesprochen fühlen und ihren Beitrag zu mehr Tierschutz leisten. Dazu gehören nicht nur ein artgerechter Umgang mit den Tieren, wohlüberlegte Tieranschaffungen, sondern auch Respekt und Achtsamkeit für die Natur und darin lebende Wildtiere. Denn nur, wenn alle Seiten gemeinsam am selben Strang ziehen, können wir langfristig Tierschutz umsetzen.“

Der Vorsitzende des Landestierschutzverbandes, Rico Lange, erklärte: „Wir sind der Brandenburger Landesregierung dankbar, dass dem Tierschutz mit der nunmehr 2. Tierschutzkonferenz die notwendige Beachtung geschenkt wird und den Worten der 1. Konferenz auch Taten folgten. Unsere Tierschutzvereine sind am Limit. Zu lange wurden Aufgaben der Kommunen auf den Schultern des ehrenamtlichen Tierschutzes getragen und finanziert. Mit den heute besprochenen Maßnahmen geht es in die richtige Richtung. Unterstrichen wird dies von den rahmengebenden Gesetzen, welche ebenfalls den Tierschutz entschieden voranbringen. Wir freuen uns auf das nächste Format und die damit verbundene Auswertung der Schritte der heutigen Konferenz.“

Zum 1. Juli 2024 soll eine neue Hundehalteverordnung in Kraft treten. Entsprechende Eckpunkte zur Vorbeugung und Abwehr von gefährlichen Hunden wurden heute vorgestellt. Gemäß den Eckpunkten des Innenministeriums sollen die Ordnungsbehörden vor Ort mehr Spielraum bei der Beurteilung von Einzelfällen erhalten. Die Eckpunkte sehen Vorschriften zum Umgang mit gefährlichen Hunden vor. Die Überprüfung von Zuverlässigkeit und Eignung der Halterinnen und Halter bleibt bestehen. Zudem werden Rasselisten und damit einhergehende Vorschriften entfallen. Stattdessen soll die Behörde vor Ort die Gefährlichkeit eines Hundes in jedem Einzelfall feststellen, unter anderem kann dies nach Bissen der Fall sein. Die Kennzeichnungspflicht soll auf alle Hunde ausgeweitet werden.

Das Verbot besonders aggressiver Zuchtlinien bleibt erhalten. Hunde, die als gefährlich eingestuft wurden, können künftig für ungefährlich erklärt werden, wenn ein Wesenstest zur Sozialverträglichkeit bestanden wurde. Die Leinen- und Maulkorbpflicht wird beibehalten, ebenso wie die rote Plakette als Kennzeichnung von gefährlichen Hunden. Erstmals wird es die Pflicht geben, durch Hunde verursachte Verunreinigungen zu beseitigen.

Gemäß den Eckpunkten zur Regelung des Umgangs mit Gefahrtieren sollen künftig gefährliche und wildlebende Tiere, die Menschen oder andere Tiere verletzen oder töten können, grundsätzlich nicht mehr gehalten werden dürfen. Dazu sollen Großkatzen aller Art, Giftschlagen und Giftspinnen zählen. Über die Gefährlichkeit weiterer Tiere soll im Einzelfall durch die Fachbehörde entschieden werden. Nur bei einem Nachweis über Zuverlässigkeit, berechtigtem Interesse und entsprechendem Sachkundenachweis wird es Ausnahmen geben. So sollen Tiere und Arten besser geschützt werden.

Im Zuge der Landestierschutzkonferenz 2023 wurde beschlossen, dass die Tierschutzvereine stärker bei der Kastration von herrenlosen Katzen unterstützt werden sollen. Im Jahr 2024 stehen daher 100.000 Euro für die Katzenkastrationsrichtlinie zur Verfügung. Im Rahmen der aktuellen Förderrichtlinie werden die Tierschutzvereine mit 20 Euro pro Kater und 58 Euro pro Katze bei ihren Kastrationsvorhaben unterstützt. Nimmt man bei der Kastration eine Gleichverteilung von männlichen und weiblichen Katzen an, so konnte im Jahr 2022 die Kastration von 1.310 Katzen finanziell unterstützt werden. Im Jahr 2023 konnte sich durch die Bereitstellung von mehr Fördermitteln sich diese Zahl auf potenziell 2.079 Katzen und in diesem Jahr auf potenziell 2.564 Katzen erhöhen. Auch über Lottomittel an Tierschutzvereine wurde die Kastration unterstützt.

Um die Tierschutzvereine stärker zu entlasten, sollen die Fördersätze für die kommende Katzenkastrationsrichtlinie weiter erhöht werden. Zur konkreten finanziellen Höhe werden derzeit Gespräche mit dem Landestierschutzverband Brandenburg geführt. Das Verbraucherschutzministerium bringt eine Erhöhung der für die Katzenkastration zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel in die Haushaltsverhandlung für die Jahre 2025/2026 ein. Es wird angestrebt eine Erhöhung der Gesamtsumme auf 150.000 Euro zu erwirken. Bisher hat noch kein Landkreis eine Katzenschutzverordnung erlassen, jedoch planen mehrere Landkreise den Erlass einer solchen Verordnung für mehr Tierschutz für freilebende Katzen.

Tierheime arbeiten häufig am Rande ihrer Kapazitäten in personeller, finanzieller aber auch an der Aufnahmekapazität für schutzbedürftige Tiere. Einnahmen erhalten diese neben Spenden durch die Aufnahme von behördlich sichergestellten Tieren oder Fundtieren. Ausgaben, die bislang nicht gedeckt sind, haben Tierheime insbesondere bei sogenannten Vorhaltekosten (Personal- und Betriebskosten) für nicht belegte Gehege. Das Land Brandenburg finanziert bislang mit einer jährlichen Summe von 130.000 Euro aus der Tierheimförderrichtlinie des Verbraucherschutzministeriums Investitionen zur Verbesserung des Tierwohls. Im Jahr 2024 werden zudem 130.000 Euro aus der Tierschutz-Soforthilfe-Billigkeitsrichtlinie insbesondere für projektbasierte Finanzierungsbedarfe zum Beispiel den Umbau oder Sanierungsmaßnahmen der Tierheime sowie Härten aufgrund der Inflation aufgewendet.

Damit die zumeist ehrenamtlichen Tierschützerinnen und Tierschützer in den Tierheimen entlastet werden, ist nach den Plänen der Landesregierung vorgesehen künftig einen Beitrag zur Grundfinanzierung der Tierheime in Brandenburg zu leisten. Ziel muss es dabei auch sein, kommunale Aufgabenträger in die Gesamtfinanzierung einzubinden (Landkreise, kreisfreie Städte und Gemeinden).

Beim Auslandstierschutz drängt die Landesregierung auf eine Sensibilisierung. In den regionalen Tierheimen gibt es die Möglichkeit, ein neues Haustier vor einer Aufnahme ins neue Zuhause kennenzulernen. Neben Tierschutzorganisationen, die ihre Tiere seriös und gesetzeskonform nach Deutschland transportieren, kommt es aber auch immer wieder zu illegalen Importen wie z. B. durch so genannte Flugpaten. Zum Teil werden auch deutlich zu junge Tiere (nicht abgesetzte oder nicht ausreichend geimpfte Tiere) eingeführt und die dazugehörigen Heimtierausweise, zum Beispiel der Nachweis notwendiger Impfungen, gefälscht. Dies betrifft vorrangig Hundewelpen. Meist werden diese dann auch zu schnell und ohne Eingewöhnungsphase an die neuen Besitzer übergeben. Viele Tiere haben aufgrund ihrer Herkunft Anpassungsschwierigkeiten und neigen zu Verhaltensauffälligkeiten, sodass sie oft wieder in deutschen Tierheimen abgegeben werden. Der Auslandstierschutz hat bereits aufgrund begünstigender Umwelteinflüsse zu einer Verbreitung von in Deutschland nicht-endemischen Krankheitserregern und resultierenden Krankheiten, wie der Babesiose, Leishmaniose, Ehrlichiose und Dirofilariose, beigetragen, da auch infizierte Hunde nach Deutschland importiert werden. Tieren außerhalb Deutschlands kann effektiv durch eine nachhaltige Tierschutzarbeit vor Ort geholfen werden.

Pressekonferenz im Video

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