Staatskanzlei

Neue INTERREG-Programme in den Startlöchern:
„Finanzielles Herz“ der brandenburgisch-polnischen grenzüberschreitenden Zusammenarbeit

Zu den Ergebnissen der Kabinettssitzung teilt Regierungssprecher Florian Engels mit:

veröffentlicht am 22.03.2022

Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, die polnische Zentralregierung und die polnischen Wojewodschaften Lebuser Land (Lubuskie) und Westpommern (Zachodniopomorskie) haben sich auf Entwürfe für die beiden INTERREG A-Programme mit brandenburgischer Beteiligung in der neuen EU-Förderperiode 2021-2027 geeinigt. Die Programmentwürfe und ihre Förderschwerpunkte hat Brandenburgs Europaministerin Katrin Lange heute dem Kabinett in Potsdam vorgestellt.

INTERREG ist ein Programm der Europäischen Union (EU), aus dem zahlreiche Projekte der brandenburgisch-polnischen grenzüberschreitenden Zusammenarbeit finanziell unterstützt werden. Ministerin Lange: „Die Einigung nach einer fast zweijährigen Abstimmung zwischen den Partnern dies- und jenseits der deutsch-polnischen Grenze ist wichtig, denn für die neue Förderperiode müssen die Programmentwürfe laut EU-Verordnungen spätestens bis zum 2. April 2022 bei der EU-Kommission zur Genehmigung eingereicht sein. Mit der Einigung ist dieser Weg nun frei."

Wie in der auslaufenden soll es auch in der neuen Förderperiode zwei INTERREG A-Programme mit brandenburgischer Beteiligung geben: Das Kooperationsprogramm INTERREG Brandenburg-Polen mit der Wojewodschaft Lebuser Land und das Kooperationsprogramm INTERREG Mecklenburg-Vorpommern/Brandenburg mit der Wojewodschaft Westpommern (Fördergebiete siehe Hintergrund).

Wenn die EU-Kommission den Programmentwürfen zustimmt, kann Lange zufolge die Förderung noch in diesem Jahr beginnen: „Das ist für die vielen Projektträger deshalb von großer Bedeutung, weil im Rahmen der auslaufenden Förderperiode 2014-2020 noch bis ins Jahr 2023 Projekte gefördert und abgerechnet werden können. Wenn die Förderung aus der neuen Förderperiode wie geplant starten kann, entsteht damit keine Förderlücke für die Projektträger.

Das klingt technisch, aber ist essentiell für die vielen grenzüberschreitenden Kooperationen, die eine große thematische Spannbreite abdecken und unser tägliches Leben beeinflussen, zum Beispiel in Tourismus, Bildung, Kultur, Gesundheit, Katastrophenschutz, Polizei und Zoll." Lange nannte die beiden INTERREG- Kooperationsprogramme „das ,finanzielle Herz‘ der brandenburgisch-polnischen grenzüberschreitenden Zusammenarbeit".

Ebenso wie andere INTERREG-Programme in der Europäischen Union sind in der neuen Förderperiode 2021-2027 auch die deutsch-polnischen INTERREG A-Programme mit brandenburgischer Beteiligung von Kürzungen betroffen. Für das Kooperationsprogramm INTERREG Brandenburg-Polen stehen künftig insgesamt 88,3 Millionen Euro an EFRE-Mitteln zur Verfügung, das sind rund zwölf Prozent weniger als in der auslaufenden Förderperiode. Für das Kooperationsprogramm INTERREG Mecklenburg-Vorpommern/Brandenburg stehen 124,6 Millionen Euro an EFRE-Mitteln zur Verfügung, etwa sieben Prozent weniger als in der Förderperiode 2014-2020.

Trotz der Rückgänge sieht die Europaministerin beide Programme weiterhin „so ausgestattet, dass die grenzübergreifende Zusammenarbeit erfolgreich fortgesetzt werden kann. Dies gilt umso mehr, als künftig der investive Charakter der Förderung etwas abnehmen und es vor allem um grenzübergreifende Kommunikation und Vernetzung sowie um innovative Lösungen für unseren gemeinsamen Grenzraum gehen wird."

Die Prioritäten und spezifischen Förderziele in beiden Programmentwürfen konzentrieren sich auf grenzüberschreitende Maßnahmen in folgenden Förderbereichen:

  • Priorität 1: Innovation
  • Priorität 2: Klimawandel und Biodiversität
  • Priorität 3: Bildung, Kultur und Tourismus
  • Priorität 4: Zusammenarbeit der Institutionen sowie der Bürgerinnen und Bürger

Lange erläuterte: „Der finanzielle Schwerpunkt der Förderung liegt bei beiden INTERREG A-Programmen auf der Priorität 3 Bildung, Kultur und Tourismus, und hier besonders auf den grenzüberschreitenden Maßnahmen im Bereich Kultur und Tourismus. Dies entspricht auch unseren Ansätzen aus der Vergangenheit."

Hintergrund: INTERREG ist ein Programm der Europäischen Union, welches auch als Europäische Territoriale Zusammenarbeit (ETZ) bezeichnet wird. Es hat das Ziel, durch grenzüberschreitende Kooperation den Zusammenhalt und das Vertrauen zwischen den europäischen Regionen und Mitgliedstaaten zu stärken und gleichzeitig die „Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung" in den Grenzregionen zu fördern, indem Entwicklungshemmnisse gemeinsam angegangen werden. Es ist ein eigenständiges Instrument der europäischen Strukturpolitik.

Das Kooperationsprogramm INTERREG Brandenburg-Polen (auch Mittelprogramm genannt) unterstützt Vorhaben, die im brandenburgisch-polnischen Grenzraum umgesetzt werden.

Mehr zum Programm findet man hier: https://interregva-bb-pl.eu/.

Das Fördergebiet erstreckt sich auf:

  • Landkreis Märkisch-Oderland, Landkreis Oder-Spree, Landkreis Spree-Neiße und die kreisfreien Städte Frankfurt (Oder) und Cottbus und
  • auf der polnischen Seite über die gesamte Wojewodschaft Lebuser Land (Lubuskie).

Das Kooperationsprogramm INTERREG Mecklenburg-Vorpommern/Brandenburg (auch Nordprogramm genannt) unterstützt Vorhaben, die im Grenzraum Mecklenburg-Vorpommern/Brandenburg/Polen umgesetzt werden.

Das Fördergebiet erstreckt sich auf:

  • Mecklenburg-Vorpommern (Landkreise Vorpommern-Greifswald, Vorpommern-Rügen und Mecklenburgische Seenplatte),
  • Brandenburg (Landkreise Uckermark, Barnim und Märkisch Oderland) und
  • auf der polnischen Seite über die gesamte Wojewodschaft Westpommern (Zachodniopomorskie).

Zur auslaufenden Förderperiode 2014-2020 stellt eine Broschüre des Brandenburger Europaministeriums beispielhaft grenzüberschreitende INTERREG- Projekte in Brandenburg und Polen vor. Die durchgehend zweisprachige Publikation mit dem Titel „Barrieren reduzieren - gemeinsame Stärken nutzen / Redukować bariery - wspólnie wykorzystywać silne strony" berichtet unter anderem über einen grenzüberschreitenden Rettungsdienst, die touristische Erschließung der Zeugnisse des Johanniterordens dies- und jenseits der Grenze und die Investitionen in die Parklandschaften Branitz und Zatonie. Die Broschüre kann auf der Internetseite des Ministeriums heruntergeladen oder auch als Print-Ausgabe kostenlos bestellt werden.

Pressemitteilung als PDF (application/pdf 250.4 KB)