Staatskanzlei

Woidke nach MPK zur Corona-Pandemie: Weitere Verschärfungen werden umgesetzt

veröffentlicht am 02.12.2021

Bundesweit sollen die Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie verschärft werden. Darauf verständigten sich heute die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten in ihrer Konferenz (MPK) mit der amtierenden Bundesregierung. Durch weitgehende Einführung der 2G-Regel betrifft dies insbesondere noch nicht geimpfte Personen. Ministerpräsident Dietmar Woidke im Anschluss an die Konferenz: „Da Brandenburg durch seine aktuelle Verordnung bereits einige der Punkte festgelegt hat, darunter vielerorts 2G und die grundsätzliche Maskenpflicht an Schulen, sind bei uns nicht viele Änderungen erforderlich."

Woidke weiter: „Wir stabilisieren uns derzeit etwas - aber auf sehr hohem Niveau. Die Inzidenz liegt heute bei 655. Deshalb bleibt die Lage angespannt. Das gilt vor allem für die Krankenhäuser, denn auf den dortigen Intensivstationen kommt die Pandemie mit Zeitverzögerung an.

Unsere aktuelle Verordnung hat eine Hauptbotschaft: Ein Lockdown für Ungeimpfte durch unsere 2G-Regel z. B. für Einzelhandel, Gastronomie und Beherbergung. Und nächtliche Ausgangsbeschränkungen in besonders betroffenen Gebieten. Dieser Lockdown für Ungeimpfte kommt jetzt auch auf Bundesebene."

Dennoch wird Brandenburg, wie von Woidke bereits am Dienstag angekündigt, in einigen Punkten nachschärfen.

Kontaktbeschränkungen: Private Zusammenkünfte sollen auf einen Haushalt zuzüglich zwei Personen aus einem anderen Haushalt beschränkt werden, wenn auch nur eine nicht geimpfte bzw. nicht genesene Person teilnimmt. Kinder bis einschließlich 14 sollen davon ausgenommen werden.

Auch für private Feiern für Geimpfte und Genesene sollen ab Inzidenzwerten von 350 aufgrund der aktuell angespannten Lage Obergrenzen festgelegt werden (innen 50; außen 200).

Clubs und Diskotheken sollen ab Inzidenzwerten von 350 geschlossen werden (Brandenburger Grenzwert bisher 750).

Für überregionale Sport-, Kultur- und vergleichbare Großveranstaltungen soll es mit maximal 30 bis 50 Prozent der Kapazität klare Begrenzungen geben. Und auch hier gilt: 2G.

Vereinbart wurde auf der MPK, finanzielle Unterstützungen und Überbrückungshilfen fortzusetzen. Bereits verlängert wurden wesentliche Sonderregelungen beim Kurzarbeitergeld bis zum 31. März 2022.

Das Brandenburger Kabinett wird sich voraussichtlich am kommenden Dienstag mit dem heutigen Beschluss der MPK befassen und eine Aktualisierung der Verordnung vorbereiten. Diese muss spätestens zum 16. Dezember in Kraft treten. Dabei werden auch notwendige Gesetzesänderungen auf Bundesebene berücksichtigt.

Hierzu wurden heute wichtige Verabredungen getroffen:

- Das Infektionsschutzgesetz des Bundes wird so geändert, dass die Länder wieder schärfere Maßnahmen ergreifen können.

- Die Übergangsregelung für den Geltungszeitraum schärferer Maßnahmen wird über den 15. Dezember hinaus verlängert; das bedeutet für Brandenburg, dass die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen in Hotspots weiter gelten können.

- Der Kreis der zum Impfen Berechtigten wird deutlich erhöht.

- Es wird eine einrichtungsbezogene Impfpflicht eingeführt, z. B. in der Altenpflege und in Krankenhäusern.

Woidke: „Wir haben auch über die allgemeine Impfpflicht gesprochen. Diese kann aber frühestens eingeführt werden, wenn sichergestellt ist, dass auch alle geimpft werden können. Jetzt sollten wir unsere ganze Kraft daransetzen, dass all jene ein Impfangebot bekommen, die geimpft werden wollen:  Erst- und Zweitimpfung und Boostern. Dafür muss der Bund den dafür dringend erforderlichen Impfstoff liefern."

Woidke: „Ich danke allen, die jetzt in Brandenburg mitmachen und das System wieder hochfahren. Und Dank an alle, die dafür gesorgt haben, dass in den vergangenen sieben Tagen wieder mehr als 100.000 Impfungen möglich waren. Jetzt dürfen wir nicht nachlassen, denn wir wollen unser Ziel von 160.000 Impfungen pro Woche erreichen."

Pressemitteilung als PDF (application/pdf 221.6 KB)