Staatskanzlei

Kabinett beschließt Neustrukturierung der Arbeitsgerichte

Zu den Ergebnissen der Kabinettssitzung teilt die stv. Regierungssprecherin Eva Jobs mit:

veröffentlicht am 09.03.2021

Die Landesregierung hat heute den Gesetzentwurf zur Neustrukturierung der Arbeitsgerichtsbezirke gebilligt. Der Gesetzentwurf ist zentraler Punkt des Reformvorhabens aus dem Justizressort, mit dem die Zukunftsfähigkeit der Arbeitsgerichtsbarkeit des Landes Brandenburg gesichert werden soll.

Künftig soll es vier Arbeitsgerichtsbezirke mit dauerhaften Standorten in Brandenburg an der Havel, Neuruppin, Frankfurt (Oder) und Cottbus geben. Bisher gab es sechs Bezirke mit sieben Standorten. Die Geschäfte des Arbeitsgerichtes Potsdam sollen künftig vom Arbeitsgericht in Brandenburg an der Havel wahrgenommen werden. An den bisherigen Standorten Eberswalde und Senftenberg soll die Arbeitsgerichtsbarkeit künftig durch Gerichtstage präsent sein. Auch an anderen Orten soll es zusätzliche Gerichtstage geben.

Justizministerin Susanne Hoffmann: „Ich freue mich über die Entscheidung des Kabinetts. Die Reform der Arbeitsgerichtsbarkeit duldet keinen Aufschub, da ansonsten die Arbeitsfähigkeit mehrerer Standorte in absehbarer Zeit nicht mehr gewährleistet wäre. Wir müssen jetzt handeln, damit das Land auch künftig über eine verlässliche und für die Bürgerinnen und Bürger gut erreichbare Arbeitsgerichtsbarkeit verfügt."

Hintergrund der Reform ist der erhebliche Rückgang der Verfahrenseingänge bei den Arbeitsgerichten in den vergangenen Jahren. Diese sind seit 2003 um insgesamt deutlich über 50 Prozent gesunken, je nach Standort betrug der Rückgang sogar bis zu 65 Prozent. Betroffene Standorte haben sich vor diesem Hintergrund zu sogenannten Kleinstgerichten, also zu Gerichten mit einem Personalbedarf von weniger als drei, zum Teil sogar mit weniger als zwei Berufsrichtern, entwickelt. Eine derart geringe Personalausstattung ist nach Einschätzung der Landesregierung mit den organisatorischen Anforderungen an ein Gericht nicht vereinbar. Insbesondere in Krankheits- oder Vertretungsfällen ist der Geschäftsbetrieb nicht ohne Funktionsdefizite aufrechtzuerhalten.

Die Reform soll deshalb die Funktionsfähigkeit der Arbeitsgerichte sicherstellen und die Bürgernähe der Arbeitsgerichtsbarkeit stärken. Aus diesem Grund sind zusätzlich zu den bisherigen Standorten Gerichtstage auch in Perleberg und Luckenwalde vorgesehen. Dadurch werden die Präsenz der Arbeitsgerichtsbarkeit in der Fläche erhöht und eine bessere Erreichbarkeit auch für Bürgerinnen und Bürger in weiter entfernt liegenden oder schlecht erreichbaren Regionen ermöglicht. Dies verkürzt die Wege der Rechtssuchenden erheblich.

Bereits im Januar hatte Justizministerin Hoffmann ihre Reformvorschläge im Rechtsausschuss des Landtages vorgestellt. Nach der heutigen Zustimmung wird der Gesetzentwurf durch die Landesregierung in den Landtag eingebracht. Das Gesetz zur Neustrukturierung der Arbeitsgerichtsbezirke soll zum 1. Januar 2023 in Kraft treten.

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