Staatskanzlei

Woidke: Wichtiger Schritt für mehr Attraktivität der Erneuerbaren Energien

veröffentlicht am 17.12.2020

Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke begrüßt die heutige Verabschiedung der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes durch den Bundestag. Woidke: „Mit dem Gesetz kommen wir beim Ausbau der Erneuerbaren Energie, beim Klimaschutz und der Akzeptanz für die Energiewende ein gutes Stück voran". Mit dem Beschluss des Bundestags kann das Gesetz nach der für morgen vorgesehenen formalen Zustimmung des Bundesrates zu Jahresbeginn in Kraft treten. Woidke: „Fünf Jahre nach dem Pariser Klimaabkommen ist die Begrenzung der Erderwärmung dringender denn je. Deshalb ist die Einigung auf die EEG-Novelle eine gute Nachricht zum Jahresende - aber es ist erst ein Zwischenschritt."

Für Woidke sind wichtige Themen noch nicht gelöst: „Die Koalitionspartner im Bund müssen noch offenen Fragen wie die dezentrale Nutzung der Erneuerbaren Energien, die finanzielle Entlastung der Stromverbraucher und die zumindest teilweise EEG-Befreiung bei direkter Nutzung des selbst erzeugten Ökostroms angehen und klären. Das ist mir sehr wichtig, denn Brandenburg will gewährleisten, dass die regionale Industrie mit Erneuerbaren Energien versorgt werden kann."

Aus seiner Erfahrung und nach Gesprächen mit Industrievertretern fordern das viele Unternehmen. Woidke: „Egal ob BASF, Arcelor-Mittal, Riva-Stahl oder Tesla: Sie wollen klimaneutral produzieren. Dezentrale Erzeugung und dezentrale Nutzung gehören zusammen und müssen sich rechnen. Grünstrom muss in den Regionen, in denen er erzeugt wird, von der heimischen Industrie und auch den Bürgern genutzt werden können. Außerdem muss die Energiewende bezahlbar bleiben. Dazu ist die jetzt beschlossene Befreiung von grünem Wasserstoff von der EEG-Umlage ein richtiger Schritt."

 

Woidke: „Bei diesen zentralen Punkten bleibt Brandenburg dran und wird sich weiter aktiv in die Diskussion einbringen." Als Grundlage für diese anstehende Debatte wurde heute im Bundestag auch ein Entschließungsantrag angenommen.

Nach dem neuen Gesetz wird es bei der Solarenergie künftig für Bürgerinnen und Bürger einfacher, den Sonnenstrom auch selbst zu nutzen. Solaranlagen mit einer Leistung von weniger als 30 kW werden vollständig von der EEG-Umlage befreit. Die Verbesserungen für den Mieterstrom machen das Modell einfacher. So können auch Mieterinnen und Mieter von der Energiewende besser profitieren. Brandenburg tritt zudem dafür ein, dass künftig Wasserflächen verstärkt für Solaranlagen genutzt werden, sofern dies mit dem Landschaftsbild vereinbar ist.

Woidke: „Deutschland braucht einen klaren Fahrplan, damit die Schadstoff-Emissionen deutlicher gesenkt werden und wir unsere Ziele beim Klimaschutz erreichen. Die erneuerbaren Energien haben dabei eine Schlüsselrolle. Deshalb müssen sie gestärkt und ausgebaut werden. Es ist gut, dass mit dem jetzt beschlossenen Gesetz den Bürgerinnen und Bürgern sowie den Kommunen mehr Mitsprache eingeräumt wird. Denn die Energiewende braucht die Akzeptanz in den Regionen. Und es ist gut und folgerichtig, dass Kommunen profitieren, wenn ein Windpark bei ihnen gebaut wird. Dafür hat sich Brandenburg seit Jahren vehement eingesetzt.

Pressemitteilung als PDF (application/pdf 200.7 KB)