Staatskanzlei

Gesundheitsämter werden digital besser ausgestattet

Zu den Ergebnissen der Kabinettssitzung teilt Regierungssprecher Florian Engels mit:

veröffentlicht am 25.08.2020

Der Öffentliche Gesundheitsdienst wird in Zeiten der Corona-Pandemie weiter gestärkt: Für die technische Modernisierung der Gesundheitsämter stellt der Bund den Ländern insgesamt 50 Millionen Euro zur Verfügung. Das Land Brandenburg erhält davon nach dem Königsteiner Schlüssel rund 1,5 Millionen Euro. Das Kabinett hat heute der dafür notwendigen Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Land zugestimmt.

Damit ist der Weg frei, dass die Gelder zeitnah von den 18 Brandenburger Gesundheitsämter investiert werden können. Davon sollen zum Beispiel technische Geräte wie Computer und Smartphones angeschafft sowie Software aktualisiert werden, damit Daten zu Neuinfektionen und Testergebnisse schneller erfasst, ausgewertet und weitergeleitet werden können. Auch die Vernetzung zwischen den Gesundheitsämtern und zum Robert Koch-Institut soll verbessert werden.

Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher sagte nach der Kabinettsitzung: „Aktuelle Daten zum Infektionsgeschehen sind die Grundlage für das Corona-Krisenmanagement. Die Pandemie hat gezeigt, dass wir bei der digitalen Ausstattung der Gesundheitsämter in Deutschland Nachholbedarf haben. Unterschiedliche Hard- und Software haben zu Verzögerungen geführt. Mit den zusätzlichen Investitionsmitteln des Bundes können wir die Meldewege beschleunigen. Das ist gerade jetzt, wo das Testangebot ausgebaut wird, eine gute Nachricht. Die Testergebnisse müssen schnell und zuverlässig erfasst, verarbeitet und weitergegeben werden. Damit das vor Ort gelingt, benötigen die Gesundheitsämter digitale Anwendungen. Und die elektronischen Melde- und Informationssysteme im gesamten Öffentlichen Gesundheitsdienst müssen miteinander kompatibel sein."

Die Unterstützung durch den Bund ist mit dem „Zweiten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite" vom 19. Mai 2020 möglich geworden. Der Deutsche Bundestag hat damit geregelt, dass der Bund Finanzhilfen für Investitionen der Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände zur technischen Modernisierung der Gesundheitsämter und zum Anschluss dieser an das elektronische Melde- und Informationssystem zur Verfügung stellen kann. Den Einsatz und die Auszahlung der Finanzhilfen regelt eine Verwaltungsvereinbarung, die die Länder jeweils einzeln und unabhängig voneinander mit dem Bund abschließen müssen.

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