Staatskanzlei

Klimapaket - Masernschutz - Waffenrecht

Brandenburg heute im Bundesrat

veröffentlicht am 20.12.2019

Der Bundesrat hat heute mit Zustimmung Brandenburgs das Ergebnis des Vermittlungsausschusses zum Klimapaket gebilligt. Damit wird Klimaschutz mit sozialen Ausgleichsmaßnahmen verbunden. Künftigen Steigerungen bei den Kraftstoffkosten stehen eine höhere Pendlerpauschale gegenüber. Für Geringverdiener, die keine Steuern zahlen, aber pendeln müssen, wird eine Mobilitätsprämie eingeführt. Zugleich werden die Stromnebenkosten durch eine verringerte EEG-Umlage etwas abgesenkt.

Auch Bahntickets werden ab Januar billiger, weil deren Mehrwertsteuersatz von 19 auf 7 Prozent reduziert wird. Beschlossen wurden auch finanzielle Anreize für energetische Sanierungsmaßnahmen für Gebäude. Im ersten Quartal 2020 sollen Vorschläge erarbeitet werden, wie die Akzeptanz von Windkraftanlagen verbessert werden kann.

Zum Klimapaket sagte Ministerpräsident Dietmar Woidke heute im Bundesrat: „Der Kompromiss kann sich sehen lassen. Er dient einem besseren Klimaschutz, nimmt aber auch die Sorgen der Bürgerinnen und Bürger vor zu hohen Kosten durch einen vernünftigen finanziellen Ausgleich ernst."

Der Bundesrat hat heute auch dem Masernschutzgesetz zugestimmt. Ziel ist ein besserer Schutz vor Maserninfektionen. Personen, die in bestimmten Einrichtungen tätig sind, beispielsweise Erzieher, Lehrkräfte, medizinisches Personal, aber auch diejenigen, die diese Einrichtungen nutzen, also Schülerinnen und Schüler, müssen künftig zum Schutz der öffentlichen Gesundheit einen ausreichenden Impfschutz gegen Masern, eine Immunität oder eine medizinische Kontraindikation gegen Masern nachweisen. Damit soll besser vor der hochansteckenden und gefährlichen Krankheit geschützt werden. Die Pflicht gilt für die Neuaufnahme in Einrichtungen ab 1. März 2020 und für Bestandsfälle spätestens ab 31. Juli 2021.

Zustimmung gab es heute auch für das geänderte Waffenrecht. Die Nutzung von Schusswaffen für terroristische und kriminelle Zwecke soll erschwert werden. So soll schon die Mitgliedschaft in einer verfassungsfeindlichen Vereinigung in der Regel zur waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit führen. Des Weiteren wird die Befugnis der Länder, an bestimmten öffentlichen Orten und Einrichtungen Waffenverbotszonen einzurichten, erweitert und in diesen Zonen ein Verbot des Mitführens von allen Messern mit einer Klingenlänge von über 4 Zentimeter ermöglicht.

Wie sich Brandenburg zu diesen und anderen Themen im Bundesrat verhalten hat, können Sie unter folgendem Link nachlesen:

www.landesvertretung-brandenburg.de

Pressemitteilung als PDF (application/pdf 196.5 KB)