Staatskanzlei

Digitalpakt schnell umsetzen - Woidke begrüßt
Änderung des Grundgesetzes durch Bundestag

veröffentlicht am 21.02.2019

Ministerpräsident Dietmar Woidke hat die Verständigung zwischen Bund und Ländern über die Unterstützung des Bundes bei Investitionen in die Bildungsinfrastruktur begrüßt. Woidke forderte heute nach der Abstimmung im Bundestag: „Ich erwarte nun, dass der Kompromiss mit der entsprechenden Grundgesetzänderung auch im Bundesrat die letzte parlamentarische Hürde nimmt." 

Woidke betonte weiter: „Unsere Jüngsten werden in eine zunehmend digitale Welt hineinwachsen, für die sie jetzt bereits an der Schule das notwendige Rüstzeug erlernen müssen. Damit verbunden sind große Investitionen und Aufwendungen, die nur in einem gemeinsamen Kraftakt von Bund und Land bewältigt werden können." Brandenburg habe mit seiner Digitalisierungsstrategie bereits die Voraussetzungen für eine systematische Einbindung dieser Investitionen geschaffen.

Mit Blick auf die weiteren Aspekte der beschlossenen Grundgesetzänderung sagte Woidke: „Bezahlbares Wohnen zu sichern ist eine entscheidende soziale Frage unserer Zeit und eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Deshalb freue ich mich sehr, dass sich der Bund mit der Grundgesetzänderung auch ab 2020 am sozialen Wohnungsbau beteiligen wird." Jährlich stehen in Brandenburg 100 Mio. Euro bereit, um den Bau und die Modernisierung von Mietwohnungen zu fördern und günstige Mieten zu sichern.  

Woidke weiter: „Die Grundgesetzänderung schafft auch die Voraussetzung dafür, dass die Verkehrsinfrastruktur mit den wachsenden Pendlerströmen Schritt halten kann. Der Bund kann mehr Geld für Investitionen bereitstellen. Er muss diesen Spielraum jetzt nutzen, damit die  anstehenden Projekte in Berlin und Brandenburg von den Bundesmitteln profitieren können."

Die beschlossenen Änderungen des Grundgesetzes machen die Bundesunterstützung möglich.

 

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