Staatskanzlei

Kabinett verabschiedet Verwaltungsvereinbarung Glückspielstaatsvertrag

veröffentlicht am 11.12.2007

Grünes Licht für die Umsetzung des Glückspielstaatsvertrages: Das Kabinett verabschiedete am Dienstag in Potsdam den Entwurf einer Verwaltungsvereinbarung Glücksspielstaatsvertrag. Damit kann Ministerpräsident Matthias Platzeck in den nächsten Tagen die für die praktische Umsetzung des neuen Glücksspielrechts in den Ländern wichtige Vereinbarung rechtzeitig zum Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrages unterzeichnen. Der Glücksspielstaatsvertrag der Länder soll in der nächsten Sitzung des Landtages gemeinsam mit dem Glücksspielgesetz des Landes Brandenburg abschließend beraten werden. Im Staatsvertrag verpflichten sich die Länder unter anderem zur Zusammenarbeit bei der Glücksspielaufsicht. Vorgesehen ist auch eine Abstimmung bei den Erlaubnissen. Die Aufsichtsbehörden werden zudem zukünftig durch einen unabhängigen länderübergreifenden Fachbeirat Glücksspielsucht unterstützt, der sich aus Experten in der Bekämpfung von Glücksspielsucht zusammensetzt. In Abstimmung zwischen Ländern und Fachbeirat soll eine Evaluierung des Staatsvertrages in einem Zeitraum von drei Jahren nach seinem In-Kraft-Treten erfolgen. Die aus dem Glücksspielstaatsvertrag resultierenden Verpflichtungen zur Zusammenarbeit erfordern die Einrichtung einer gemeinsamen Geschäftsstelle der Länder. Diese Geschäftsstelle soll auch die Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden mit dem Fachbeirat - etwa vor der Einführung neuer Glücksspiele - unterstützen. Das Land Hessen hat sich bereiterklärt, diese Geschäftsstelle einzurichten. Die Länder beteiligen sich anteilig an der Finanzierung der Geschäftsstelle. Damit erhalten die Länder eine tragfähige Basis, um das staatliche Monopol im Glücksspielbereich auch in den nächsten Jahren durch eine einheitliche Umsetzung des Staatsvertrages gewährleisten zu können.