Staatskanzlei

Brandenburgs Polizeinachwuchs studiert
künftig nach europäischen Hochschul-Standards

Zu den Ergebnissen der Kabinettssitzung teilt der stv. Regierungssprecher Mario Faßbender mit:

veröffentlicht am 24.07.2007

Bei der Ausbildung von Brandenburgs Polizeikommissarinnen und Polizeikommissaren sollen künftig europäische Hochschulstandards und praktische Berufsanforderungen gleichermaßen berücksichtigt werden. Dazu hat die Landesregierung heute den Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Ausbildung und des Studi-ums für die Laufbahn des gehobenen Polizeivollzugsdienstes verabschiedet. Wie Innenminister Jörg Schönbohm hervorhob, schafft das Gesetz den notwendigen Rahmen für eine an aktuellen Entwicklungen ausgerichtete hochwertige und effektive Polizeiausbildung. „Wir passen Anforderungen und Kompetenzen an unserer modernen Oranienburger Polizeifachhochschule stärker als bisher an die für Hochschulen geltenden Standards an. Dazu gehören neben hochwertiger, europäisch ausgerichteter Lehre und Forschung auch eine noch größere Eigenverantwortung der Studierenden und eine stän-dige Erfolgskontrolle“, sagte Schönbohm. Zudem regelt das Gesetz ausdrücklich die Zusammenarbeit mit anderen, insbesondere ausländischen Hochschulen sowie den Austausch mit dem Land Berlin für Teile der praktischen Ausbildung. Anlass für den Gesetzesentwurf, mit dem das Brandenburgische Polizeifachhochschulgesetz aus dem Jahr 1998 neu gefasst wird, ist die Einführung des neuen Bachelor-Studienganges an der Fachhochschule der Polizei (FHPol) ab dem 1. Oktober dieses Jahres. Er ersetzt das bisherige Diplom für Kommissaranwärter und wird zur umfassen-den Qualitätssicherung extern akkreditiert. Brandenburg folgt mit der Neuordnung der Ausbildung für den gehobenen Polizeivollzugsdienst einem bundesweiten Trend. So haben bereits unter anderem die Länder Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein ihre Polizeiausbildung auf einen Bachelor-Studiengang umgestellt. Weitere Länder, darunter Berlin, bereiten diesen Schritt vor.