Staatskanzlei

Landesdatenschutzgesetz wird transparenter - automatisierte Schülerdatei vorgesehen

veröffentlicht am 19.06.2007

Das Landesdatenschutzgesetz soll schlanker und verständlicher werden. Ein entsprechendes Artikelgesetz hat das Kabinett am Dienstag in Potsdam beschlossen. Innenminister Jörg Schönbohm betonte, das Landesdatenschutzgesetz werde durch die Novelle von überflüssigen Normen und Standards befreit. „Wir verzichten in Übereinstimmung mit Bundes- und Europarecht weitestgehend auf Genehmigungs- und Anzeigeerfordernisse und stärken so die Eigenverantwortung der Daten verarbeitenden Stellen. Dies wird im Sinne eines umfassenden Bürokratieabbaus auch zu einer spürbaren Entlastung der Landes- und Kommunalverwaltungen führen.“ Der Gesetzentwurf erhält ferner eine Ergänzung zum Landesschulgesetz, die die Einrichtung einer automatisierten Schülerdatei und von Schülerlaufbahnstatistiken regelt. Damit sollen – ohne Bezug zur Einzelperson – statistisch gesicherte Daten über schulische Bildungsverläufe gesammelt werden, um ein effektiveres, ressourcenoptimierteres und bildungspolitisch begründetes Handeln und Planen zu ermöglichen.