Staatskanzlei

Kabinett beschließt Staatsvertrag über ein klinisch-epidemiologisches Krebsregister für Brandenburg und Berlin

Zu den Ergebnissen der Kabinettssitzung teilt Regierungssprecher Florian Engels mit:

veröffentlicht am 16.08.2022

Brandenburg und Berlin wollen ihr gemeinsames klinisches Krebsregister ausbauen und ihm zum 1. Januar 2023 auch die Aufgabe der Epidemiologie von Krebserkrankungen übertragen. Die Epidemiologie beschäftigt sich mit der Verbreitung, aber auch mit den Ursachen und Bedingungen von Erkrankungen in der Bevölkerung. Für das geplante gemeinsame klinisch-epidemiologische Krebsregister ist ein neuer Staatsvertrag notwendig, den das Brandenburger Kabinett heute beschlossen hat. Der Berliner Senat hat dem heute parallel ebenfalls zugestimmt.

Mit dem Kabinettsbeschluss kann Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher den Staatsvertrag für Brandenburg unterzeichnen. Danach bedarf er noch der Ratifizierung durch beide Länderparlamente. Damit schaffen Brandenburg und Berlin die rechtlichen Voraussetzungen für ein länderübergreifendes klinisch-epidemiologisches Krebsregister in Form einer gemeinnützigen GmbH. Alleinige Gesellschafterin ist und bleibt die Landesärztekammer Brandenburg.

Staatssekretärin Anna Heyer-Stuffer: „Berlin und Brandenburg arbeiten seit vielen Jahren im Gesundheitsbereich eng und erfolgreich zusammen. Ein Beispiel dafür ist unser gemeinsames klinisches Krebsregister, das wir nun ausbauen. Ziel ist, die Qualität der medizinischen Versorgung von Krebspatientinnen und -patienten weiter zu verbessern. Dank großer Fortschritte bei Früherkennung, Diagnostik, Therapie und Nachsorge haben sich die Überlebenschancen und die Lebensqualität krebskranker Menschen in Deutschland in den vergangenen Jahrzehnten erheblich verbessert. Diesen medizinischen Erfolg haben wir auch den Krebsregistern zu verdanken. Damit stehen den Ärztinnen und Ärzten umfangreiche Daten zur Verfügung, die ihnen helfen, die Qualität der Krebsbehandlung gezielt zu verbessern. Noch immer ist Krebs die zweithäufigste Todesursache in Deutschland."

Hintergrund: Mit dem Bundesgesetz zur Zusammenführung von Krebsregisterdaten vom 18. August 2021 wird die Zusammenführung der klinischen und epidemiologischen Krebsregister der Länder geregelt. Ziel ist, die Krebsregisterdaten länderübergreifend insbesondere für überregionale Forschungsprojekte besser nutzbar zu machen - um Krankheitsprozesse besser verstehen zu können, die Versorgung von Tumorpatientinnen und Tumorpatienten zu verbessern und die Forschung in der Onkologie signifikant zu stärken.

Seit dem 1. Juli 2016 führen die Länder Berlin und Brandenburg ein gemeinsames klinisches Krebsregister (kurz: KKRBB, Internet: https://kkrbb.de). Trägerin ist die „Klinische Krebsregister für Brandenburg und Berlin gGmbH", die als Tochtergesellschaft der Landesärztekammer Brandenburg gegründet wurde. Das KKRBB soll ab 2023 für Berlin und Brandenburg auch die epidemiologische Registrierung von Krebserkrankungen wahrnehmen.

Die klinischen Krebsregister dienen vorrangig der Qualitätssicherung in der Versorgung krebskranker Menschen. Hier werden Daten von der Diagnose über einzelne Behandlungsschritte und die Nachsorge bis hin zu Rückfällen, Überleben und Tod erfasst. Ob medizinische Leitlinien beachtet werden oder ob Unterschiede in der Qualität der Behandlung bestehen - mit den Ergebnissen aus der klinischen Krebsregistrierung können solche Fragen überprüft werden. Eine zeitnahe Rückmeldung der Ergebnisse und deren Diskussion mit den behandelnden Ärztinnen und Ärzten ist ein zentrales Element der klinischen Register.

Bei epidemiologischen Krebsregistern geht es um die bevölkerungsbezogene Analyse. Hier werden Erkenntnisse über Auftreten und Häufigkeit von Krebserkrankungen, ihre Verteilung nach Alter, Geschlecht und Wohnort der Patientinnen und Patienten sowie über deren Überlebenszeit gewonnen. Die Epidemiologinnen und Epidemiologen beschreiben zeitliche Trends und analysieren regionale und internationale Unterschiede bei den einzelnen Krebsarten. Die Daten bevölkerungsbezogener Krebsregister werden für die Krebsursachenforschung, für die Beurteilung von Programmen zur Krebsfrüherkennung oder zur Versorgungsforschung nutzbar. Auch bestimmte Qualitätsparameter von Screening-Programmen lassen sich bestimmen, beispielsweise der Anteil von Tumoren, die zwischen zwei Screening-Untersuchungen diagnostiziert wurden.

Pressemitteilung als PDF (application/pdf 223.8 KB)