Staatskanzlei

Finanzen solide und gerüstet für Herausforderungen

veröffentlicht am 07.09.2016

Die auf Konsolidierung ausgerichtete Haushaltspolitik Brandenburgs trägt zum wiederholten Male Früchte: Sowohl die aktuelle Haushaltslage als auch die Finanzplanung sind solide. Zu diesem Ergebnis kommt der von Finanzminister Christian Görke vorgelegte 7. Stabilitätsbericht des Landes, den das Kabinett am Dienstag beschlossen hat. Auf Basis von vier Kennziffern, die die Qualität der Landesfinanzen widerspiegeln, wird im Bericht die Haushaltslage des Landes untersucht. Finanzminister Görke: „Alle vier Kennziffern liegen ohne Ausnahme im grünen Bereich. Das ist erfreulich. Es ist uns in den vergangenen Monaten insbesondere gelungen, ohne Abstriche bei den bisherigen Projekten zusätzlich die Unterbringung und Integration der Flüchtlinge in Brandenburg voranzubringen. Die nachhaltige und solide Finanzpolitik der vergangenen Jahre hat uns den dafür nötigen Spielraum geschaffen.“ Die finanzwissenschaftlichen Kennziffern wurden vom Stabilitätsrat für alle Länder und den Bund festgelegt. Dazu gehören neben dem strukturellen Finanzierungssaldo die Kreditfinanzierungsquote, die Zins-Steuer-Quote und der Schuldenstand pro Einwohner. Brandenburg kann für alle Kennziffern die Schwellenwerte einhalten. Im Gegensatz zum Vorjahr konnte sich das Land im Vergleich zur Ländergesamtheit sogar verbessern: Im Zeitraum der aktuellen Haushaltslage von 2014-2016 liegt Brandenburg nicht nur deutlich unterhalb der Schwellenwerte, sondern auch unterhalb des jeweiligen Länderdurchschnitts. Hier zeigt sich, dass die Brandenburger Haushaltspolitik das Land in die Lage versetzt hat, auch auf unvorhersehbare Ereignisse schnell zu reagieren und handlungsfähig zu bleiben. Der im April 2010 gegründete Stabilitätsrat hat die Aufgabe, die Haushalte des Bundes und der Länder fortlaufend zu überwachen, um drohende Haushaltsnotlagen frühzeitig zu erkennen und gegebenenfalls Gegenmaßnahmen einzuleiten. Er tritt zweimal jährlich – im Frühjahr und im Herbst – zusammen. Die Haushaltsüberwachung erfolgt auf der Grundlage jährlicher Berichte des Bundes und der Länder. Um größtmögliche Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Entscheidungen zu gewährleisten, werden die Beschlüsse des Stabilitätsrates und die zugrunde liegenden Beratungsunterlagen veröffentlicht.