Staatskanzlei

Landesentwicklungsplan für die Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg trägt neuen Entwicklungstrends Rechnung – Beteiligungsverfahren startet im Herbst 2016

veröffentlicht am 19.07.2016

Auf ihren heutigen Sitzungen haben das Brandenburger Kabinett und der Berliner Senat auf Empfehlung der Gemeinsamen Landesplanungskonferenz den Entwurf des Landesentwicklungsplanes Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg (LEP HR) zur Kenntnis genommen und die Gemeinsame Landesplanungsabteilung der Länder Berlin und Brandenburg mit der Durchführung des Beteiligungsverfahrens beauftragt. Die Beteiligung und die öffentliche Auslegung können nun nach dem Ende der Sommerferien im September 2016 beginnen.

Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens haben Regionale Planungsgemeinschaften, Landkreise und Kommunen im Land Brandenburg, Berliner Bezirke, Verbände und sonstige Träger öffentlicher Belange sowie die Öffentlichkeit die Gelegenheit zur Abgabe von Stellungnahmen zum Entwurf des Planes. Der LEP HR soll nach dem Abschluss des Beteiligungsverfahrens und der Beteiligung des zuständigen Parlamentsausschusses als Rechtsverordnung festgesetzt werden.

Durch die Konzentration der Siedlungsentwicklung auf den Berliner Siedlungsstern und die brandenburgischen Mittelzentren, die Festlegung von Freiräumen für Natur und Erholung, sowie die Sicherung der wesentlichen Verkehrskorridore für die Hauptstadtregion, gibt der LEP HR den übergeordneten Rahmen für eine gemeinsame Entwicklung der Länder Berlin und Brandenburg vor. Beide Länder verstetigen damit ihre Zusammenarbeit und tragen den aktuellen Rahmenbedingungen und neuen Entwicklungstrends in der Hauptstadtregion Rechnung, indem sie mit dem LEP HR einen gesamträumlichen Ausgleich schaffen, Wachstum ermöglichen und vorhandene Entwicklungen auf geeignete Standorte lenken.