Staatskanzlei

„Stabilität und Zuverlässigkeit“ – Woidke zum Nachtragshaushalt 2016

veröffentlicht am 10.03.2016

Ministerpräsident Dietmar Woidke hat die Verabschiedung des Nachtragshaushaltes 2016 durch den Landtag begrüßt. „Mit dem Beschluss hat Brandenburg heute erneut bewiesen, dass das Land zügig und konsequent auf sich verändernde Rahmenbedingungen reagieren kann, ohne die im Koalitionsvertrag vereinbarten Ziele aus den Augen zu verlieren“, betonte Woidke in Potsdam. Der Nachtragshaushalt 2016 hat ein Volumen von rd. 530 Mio. Euro, das Haushaltsvolumen steigt damit auf 11,2 Mrd. Euro. Schwerpunktmäßig werden die Ausgaben für Bildung und die Stärkung des Rechtsstaats erhöht. So können mit dem Nachtragshaushalt noch einmal 260 zusätzliche Lehrerstellen finanziert werden, nachdem mit dem Haushalt 2015 insgesamt 240 zusätzliche Lehrerstellen geschaffen worden waren. Im Polizeibereich sind zusätzlich 106 Stellen gegenüber den bisherigen Planungen beschlossen worden. Woidke sagte: „Wir investieren in die Sicherheit sowie in Personal und finanzieren eine Vielzahl zusätzlicher Investitionen, die allen Menschen in diesem Land zu Gute kommen.“ Woidke weiter: „Es ist uns damit nicht nur gelungen, die finanziellen Rahmenbedingungen zur Bewältigung der Flüchtlingskrise zu schaffen, wir errichten auch das Fundament für die viel größere Herausforderung der Integration. Dass uns dies ohne Neuverschuldung gelungen ist, stellt erneut den verantwortungsvollen Umgang des Landes mit seinen finanziellen Ressourcen auch in diesen Zeiten unter Beweis. Das Land hat frühzeitig Vorsorge für besondere Anforderungen getroffen, auf die es nun zurückgreifen kann. Dass mit dem Nachtrag auch der Weg für weitere Investitionen in den dringend erforderlichen Ausbau der digitalen Infrastruktur bereitet wird, zeigt, dass das Flüchtlingsthema in Brandenburg nicht zu Lasten anderer Bereiche geht“, hob Woidke hervor. Bei den Verwaltungs- und Amtsgerichten sollen 32 zusätzliche Stellen helfen, die gestiegene Zahl an Asylrechtsverfahren zeitnah erledigen zu können. Daneben wird mit dem Nachtragshaushalt eine Vielzahl von Maßnahmen finanziert, um die Integration der Flüchtlinge zu gewährleisten. Um den Breitbandausbau zu fördern, hat der Landtag Verpflichtungsermächtigungen für die nächsten drei Jahre von insgesamt rd. 9,4 Mio. Euro beschlossen. Damit ist gewährleistet, dass die vom Bund bereitgestellten Mittel aus den Versteigerungserlösen Digitale Dividende II gezielt für den Ausbau eines schnellen Internets im Land eingesetzt werden können.