Staatskanzlei

Brandenburg begrüßt Karlsruher Urteil zu Betreuungsgeld – Staatssekretär Kralinski: Gute Nachricht

veröffentlicht am 21.07.2015

Der Bevollmächtigte des Landes Brandenburg beim Bund, Staatssekretär Thomas Kralinski, hat das heutige Karlsruher Urteil zum Betreuungsgeld begrüßt. Das Bundesverfassungsgericht hatte die umstrittene Sonderzahlung gekippt und entschieden, dass nicht der Bund, sondern die Länder für die Leistung zuständig seien. Kralinski sagte: „Das ist eine gute Nachricht. Brandenburg hat die von der CSU forcierte so genannte Herdprämie von Anfang an als völligen Fehlgriff abgelehnt. Wir werden uns jetzt im Bundesrat dafür einsetzen, dass die nun frei werdenden Mittel zum Ausbau der Kitaplätze und der Betreuungsqualität verwendet werden. Das nutzt allen Kindern, Eltern und Erziehern.“