Staatskanzlei

Brandenburg begrüßt Kompromisse zu CCS und EEG

veröffentlicht am 28.06.2012

Das Land Brandenburg hat die Kompromisse im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat zu den Gesetzen zur Demonstration und der Speicherung von Kohlendioxid (CCS) und zur Absenkung der Einspeisevergütung für Strom aus Photovoltaikanlagen im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) begrüßt. Ministerpräsident Matthias Platzeck sprach in Potsdam von einem guten Signal für die Umsetzung der Energiewende und für die Sicherung des Industriestandorts Deutschland. Wirtschafts- und Europaminister Ralf Christoffers wies mit Blick auf die CCS-Einigung darauf hin, dass entsprechend der Zusagen der Landesregierung kein CO2 in Brandenburg abgespeichert werde. Dies bedeute auch, dass keine Maßnahmen zur Erkundung eines Speichergebietes eingeleitet würden. Das Gremium hatte sich am Mittwochabend auf Kompromisse verständigt, die es ermöglichen sollen, die Gesetzesnovellen im Bundesrat anzunehmen. Kern des Kompromissvorschlages zum CCS-Gesetz ist die Annahme einer veränderten Länderklausel. Darin ist festgelegt, dass die Länder bestimmen können, dass eine Erprobung und Demonstration der dauerhaften Speicherung nur in bestimmten Gebieten zulässig ist oder in bestimmten Gebieten unzulässig ist. Ein Landesgesetz dafür ist im Gegensatz zum ursprünglichen Gesetzentwurf nicht mehr vorgesehen. Vielmehr ist im Einzelfall eine Abwägung vorzunehmen zwischen den geologischen Besonderheiten dieser Regionen und anderen öffentlichen Interessen. Der Ausschluss eines ganzen Landes ist nicht mehr möglich. Die Entscheidung wird - wie von Brandenburg gefordert – auf die Ebene eines Raumordnungsverfahrens zurück gebracht. Mit diesen Änderungen konnte die Landesregierung einer modifizierten Klausel im Vermittlungsausschuss zustimmen. Gleichzeitig erklären sich mehrere Bundesländer bereit, den Bau einer Transportinfrastruktur zu ermöglichen, die zur Abspeicherung von CO2 unter dem Meeresboden notwendig ist. Entsprechende Pläne und Vorschläge dazu werden zurzeit bei der Europäischen Union erarbeitet. Ministerpräsident Platzeck erklärte: „Es ist gut, dass die monatelange Hängepartie auf diesem wichtigen Feld beendet wird. Das Land Brandenburg konnte sich mit wesentlichen Forderungen durchsetzen. Entscheidend ist, dass wir bei der CCS-Forschung als Industriestandort Deutschland weiter im Spiel bleiben.“ Wirtschafts- und Europaminister Christoffers sagte: „Mit der Umsetzung einer europäischen Infrastruktur ist sichergestellt, dass wir an der europäischen Entwicklung teilhaben können, Kohlendioxid aus Industrieproduktion und Energieerzeugung sicher und klimaschonend unter dem Meeresboden abzuspeichern. Im Rahmen dieser europäischen Infrastrukturpolitik eröffnen sich Chancen zur grenzüberschreitenden Kooperation entlang der gesamten Technologiekette. Die Langfristperspektiven von CCS liegen nach heutigem Wissensstand auch und gerade in der internationalen Kooperation sowie in der Entwicklung integrierter Konzepte.“ Vor diesem Hintergrund werde auch die CCS-Forschung in Brandenburg fortgesetzt. Eine Erkundung und Speicherung von CO2 werde es in Brandenburg aber nicht geben, betonte Christoffers. Der Minister machte zudem deutlich, dass mit dem nun gefundenen Kompromiss die europäische CCS-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt und damit das laufende Vertragsverletzungsverfahren beendet werden könne. Der Vermittlungsausschuss hat auch einen Kompromiss zum EEG gefunden, das u. a. die zukünftige Vergütung des Stroms aus Photovoltaikanlagen regelt. Christoffers begrüßte, dass dieser Kompromiss zügig gefunden worden sei. Damit ist es gelungen, den Ausbau der erneuerbaren Energien und den Verbraucherschutz zu verbinden. Eine der wichtigsten brandenburgischen Forderungen konnte die Landesregierung durchsetzen. So hat Brandenburg erreicht, dass der Bund eine Rechtsverordnung vorlegen muss, in der die Rahmenbedingungen für die Vergütung von Freiflächenanlagen mit mehr als 10 MW Leistung auf Konversionsflächen geregelt werden. „Eine solche Rechtsverordnung soll ermöglichen, dass auch in Zukunft die Einnahmen aus Solar-Freiflächenanlagen dazu verwendet werden können, Konversionsflächen in eine zivile Nutzung zu überführen“, sagte Minister Christoffers. Die aktuelle Förderpraxis für Photovoltaikanlagen soll gelten, bis das Ausbauziel von 52 Gigawatt erreicht ist. „Positiv ist zu bewerten, dass der Bund sich verpflichtet hat, rechtzeitig eine Anschlussregelung vorzulegen“, sagte Christoffers. Außerdem ist die Bundesregierung dem Vorschlag Brandenburgs gefolgt, sich für faire Wettbewerbsbedingungen für die heimische Solarwirtschaft einzusetzen und geeignete Maßnahmen, wie beispielsweise die Einführung eines Öko-Zertifikat, zu prüfen. Zusätzlich wird sich der Bund – was eine weitere Forderung Brandenburgs ist – verstärkt der Stromspeicherung widmen und noch in 2012 ein Förderprogramm für dezentrale Speicher auflegen. Platzeck: „Bei der Photovoltaikförderung gehe ich davon aus, dass mit der Einigung für die Branche endlich Planungssicherheit einzieht.“