Staatskanzlei

Landesregierung einigt sich auf
einheitliche Grundsätze für Stasi-Überprüfungen

Zu den Ergebnissen der Kabinettssitzung teilt Regierungssprecher Thomas Braune mit:

veröffentlicht am 24.04.2012

Als erstes ostdeutsches Bundesland hat sich heute die Brandenburger Landesregierung in Potsdam auf eine einheitliche Anwendung der erweiterten Regelungen des zum Jahresbeginn geänderten Stasi-Unterlagengesetzes verständigt. Dies teilten Innenminister Dietmar Woidke und Justizminister Schöneburg im Anschluss an die Kabinettsitzung mit. Der Kabinettbeschluss sieht unter anderem vor, dass alle Minister, Staatssekretäre und politische Beamte vor der Amtsübernahme auf eine mögliche Tätigkeit für die ehemalige DDR-Staatssicherheit überprüft werden sollen. Gleiches gilt für Beamte, Richter und andere Beschäftigte, die erstmalig die Leitung einer Behörde, eines Gerichts oder eines Landesbetriebs übernehmen sollen. Auch angehende Abteilungsleiter in Ministerien müssen sich einer entsprechenden Überprüfung unterziehen. Darüber hinaus sollen in den jeweiligen Geschäftsbereichen der Landesregierung weitere anlassbezogene Auskunftsersuchen an die Stasi-Unterlagenbehörde möglich sein zu Personen, die eine Funktion mit besonderer Vertrauensstellung oder besonderer öffentlicher Verantwortung oder Wahrnehmung ausüben. Eine Überprüfung von Beschäftigten, Beamten und Richtern soll auch dann möglich sein, wenn neue Tatsachen den Verdacht einer früheren Tätigkeit für das ehemalige MfS nahelegen. Damit nutzt die Landesregierung das neu eingeführte „Sonderauskunftsrecht“ des Stasi-Unterlagen-Gesetzes. Eine anlasslose Überprüfung aller Beschäftigten wird in den heute vereinbarten Grundsätzen dagegen ausgeschlossen. Innenminister Woidke sagte: „Ich begrüße die Einigung der Landesregierung auf die neuen Überprüfungsgrundsätze. Sie zeichnen sich einerseits durch Augenmaß und Verhältnismäßigkeit aus. Das ist richtig und angemessen angesichts der Tatsache, dass seit der Deutschen Einheit über 20 Jahre vergangen sind. Wir fangen nicht bei Null an. Überzogene Vorstellungen, die alle Beschäftigte ohne Anlass einer Überprüfung unterziehen wollen, halte ich im Jahr 2012 weder für sachgerecht noch für verhältnismäßig. Justizminister Volkmar Schöneburg erklärte: „Ich begrüße den Einklang, der zwischen dem heutigen Kabinettsbeschluss und der Regelung besteht, die zu Beginn dieses Jahres das Ministerium der Justiz für die Überprüfung bei Richtern und Staatsanwälten eingeführt hatte.“