Staatskanzlei

Erleichterter Zugang zu Volksbegehren – Kabinett stimmt neuer Verwaltungsverordnung zu

Woidke: Plus an gelebter Demokratie

veröffentlicht am 20.03.2012

Der Zugang zu Volksbegehren wird erleichtert. Die Landesregierung will die dazu vom Landtag beschlossenen Gesetzesänderungen zügig umsetzen. Das Kabinett stimmte heute der von Innenminister Dietmar Woidke vorgelegten neuen Verwaltungsverordnung zu. „Die Brandenburger haben vor kurzem per Gesetz wesentlich bessere Möglichkeiten erhalten, ihr Recht zum Eintrag bei Volksbegehren wahrzunehmen. Wir wollen, dass dieses Plus an gelebter Demokratie möglichst schon beim nächsten anstehenden Volksbegehren über die Volksinitiative ‚Nachtflugverbot’ umfassend gewährleistet ist“, sagte Woidke. Mit den vom Landtag im Dezember 2011 bzw. Januar 2012 beschlossenen Verfassungs- und Gesetzesänderungen verlängert sich die Eintragungsfrist für Volksbegehren von bisher vier auf künftig sechs Monate. Außerdem kann sich jeder auch per Brief eintragen. Ebenfalls erleichtert wird die Eintragung in die entsprechende amtliche Liste, die nun auch von einem ehrenamtlichen Bürgermeister, einem Notar oder einer anderen zur Beglaubigung ermächtigten Stelle geleistet werden kann. Zusätzlich zu den Beschlüssen des Landtages sieht der heute beschlossene Verordnungsentwurf weitere praktische Verbesserungen vor. So können auch in mobilen Bürgerbüros Unterschriften für Volksbegehren geleistet werden. Die Eintragung in die Listen muss jetzt mindestens zu den üblichen Arbeitszeiten stattfinden können, und es wird ermöglicht, dass die erforderlichen Unterlagen zum ‚Briefeintrag’ analog der Wahlpraxis auch per E-Mail oder Fax beantragt werden können. Mit den auf den Weg gebrachten Verbesserungen für Volksbegehren unterstreicht die Landesregierung nach den Worten Woidkes ihren festen Willen zum Ausbau demokratischer Mitwirkungs- und Gestaltungsrechte der Bürgerinnen und Bürger im Land. „Diese Aufgabe haben wir uns in den Koalitionsvertrag geschrieben, und das setzen wir um“, bekräftigte Woidke. Damit wirke man auch dem Trend zunehmender Politikverdrossenheit entgegen. Der vom Kabinett beschlossene Verordnungsentwurf wird jetzt dem Hauptausschuss des Landtages zugeleitet, mit dem hierzu gemäß Volksabstimmungsgesetz Einvernehmen herzustellen ist.