Staatskanzlei

Vermittlungsausschuss: Brandenburg sieht Optimierungsbedarf beim Gesetz zum Kreislaufwirtschafts- und Abfallrecht

veröffentlicht am 25.11.2011

Der Bundesrat hat heute in seiner 890. Sitzung dem Gesetz zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts nicht zugestimmt und den Vermittlungsausschuss angerufen. Mit dem Gesetz soll die Abfallrahmenrichtlinie (RL 2008/98/EG) in deutsches Recht umgesetzt und die Aufgabenverteilung zwischen kommunaler und privater Entsorgung neu geregelt werden. Umweltministerin Anita Tack begrüßt die Anrufung des Vermittlungsausschusses: „Wir erwarten im Ergebnis eine sachgerechte Lösung sowohl für die Bürgerinnen und Bürger als auch für die Kommunen. Wesentliche Erleichterungen gewerblicher Sammlungen von Siedlungsabfällen zulasten kommunaler Entsorgungsträger sind der falsche Weg. Es geht um einen größtmöglichen Schutz der Kommunen vor privaten Sammlungen.“ Die Bevollmächtigte des Landes, Staatssekretärin Tina Fischer ergänzte: „Ziel ist jetzt, das Gesetz im Interesse der Brandenburger Kommunen und Städte zu verbessern. Gewerbliche Sammler dürfen gegenüber öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern auch nicht durch die Hintertür einseitig begünstigt werden.“ Zum Hintergrund: Mit dem Gesetz zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts soll die EU-Abfallrahmenrichtlinie in deutsches Recht umgesetzt werden. Kern des Gesetzes ist eine neue fünfstufige Abfallhierarchie (Abfallvermeidung, Wiederverwendung, Recycling, sonstige Verwertung, Abfallbeseitigung). Weiterer Schwerpunkt ist die Aufgabenverteilung zwischen kommunaler und privater Entsorgung.