Staatskanzlei

Platzeck: Koalition handlungsfähig - „Haushalt 2011, Schüler-Bafög und Polizeireform bringen Land voran“

veröffentlicht am 17.12.2010

Brandenburgs Ministerpräsident Matthias Platzeck sieht in der Verabschiedung des Haushalts 2011, der Polizeireform und des Brandenburgischen Ausbildungsförderungsgesetzes im Landtag die Handlungsfähigkeit der Großen Koalition eindrucksvoll unter Beweis gestellt. „Die Koalitionsfraktionen haben beim Jahresfinale im Landtag dokumentiert, dass es ihnen mit der Umsetzung des Koalitionsvertrages ernst ist“, erklärte Platzeck in einer Bilanz am Freitag in Potsdam. Darauf könnten sich die Brandenburgerinnen und Brandenburger auch 2011 verlassen, so der Ministerpräsident. Zuvor hatte der Landtag den Durchbruch für das Schüler-Bafög ermöglicht. „Damit steht die Ausbildungsförderung für Hartz IV-Empfänger auch im kommenden Jahr voll zur Verfügung“, betonte Platzeck. Diese Unterstützung für Schüler entwickle sich zu einer Erfolgsgeschichte. Rund 70 Prozent der anspruchsberechtigten Jugendlichen hätten bisher einen Antrag gestellt. Weit mehr als die Hälfte erhielten bereits die finanzielle Hilfe. Platzeck verwies darauf, dass gute Bildung nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängen dürfe. Der Ministerpräsident sagte: „Wir wollen Kindern aus einkommensschwachen Familien helfen, das Abitur oder die Fachhochschulreife zu erreichen, und so Aufstiegschancen durch Bildung zu erhalten – das ist ein entscheidender Beitrag für mehr Chancengerechtigkeit. “ Das Bundesverfassungsgericht hatte den Bund im Februar 2010 aufgefordert, bis Jahresende die Bildungsleistungen für Kinder und Jugendliche, die Hartz IV erhalten, zu verbessern. Nicht ausgeschlossen war zunächst, dass das Brandenburger Schüler-Bafög ab 1. Januar 2011 auf die Sozialleistungen angerechnet würde. Aus diesem Grund war die Maßnahme bis zum 31. Dezember 2010 befristet. Nachdem nun die Pläne der Bundesregierung zur Neufassung der Bildungsleistungen für Kinder und Jugendliche vorliegen, wurde die Zweckbestimmung der Förderung im Brandenburgischen Ausbildungsförderungsgesetz so konkretisiert, dass das Schüler-Bafög nicht auf die Sozialleistungen angerechnet wird. Kinder und Jugendliche aus Hartz IV-Familien können ab sofort einen Verlängerungs-Antrag stellen und die finanzielle Hilfe auch nach dem 1. Januar 2011 weiter beziehen. Das Brandenburgische Ausbildungsförderungsgesetz wurde gemeinsam vom Bildungsministerium, dem Wissenschaftsministerium sowie dem Sozialministerium erarbeitet. Förderberechtigt sind Schüler der gymnasialen Oberstufe und des zweijährigen Bildungsgangs zum Erwerb der Fachhochschulreife an der Fachoberschule. Die Förderung wird schrittweise eingeführt und im Schuljahr 2010/11 zunächst den Schülern der 11. Jahrgangsstufe beziehungsweise des ersten Jahres an der Fachoberschule gewährt. Die Förderanträge werden in den Landkreisen und kreisfreien Städten bearbeitet. Derzeit erhalten rund 1.000 Schüler – je nach Einkommenssituation der Familie – monatlich 100 oder 50 Euro. Der Zuschuss muss für Kosten eingesetzt werden, die im Zusammenhang mit dem Schulbesuch stehen. Weitere Informationen gibt es im Internet unter www.mwfk.brandenburg.de und www.mbjs.brandenburg.de