Staatskanzlei

Verpflichtendes Erbe

veröffentlicht am 10.12.2010

Am 12. Dezember 1990 wurden die Schlösser und Parks von Potsdam und Berlin in ihrer wieder gewonnenen Einheit in die Liste des Weltkultur- und Naturerbes der Menschheit aufgenommen. Ministerpräsident Matthias Platzeck erinnert in seiner neuen Videobotschaft an diesen historischen Moment vor 20 Jahren und bekennt sich zur Verantwortung für den Erhalt dieser einzigartigen Kulturlandschaft. Platzeck betont in seinem Podcast unter anderem: „20 Jahre UNESCO-Weltkulturerbe erinnern daran, dass sich 1990 die Möglichkeit bot, die Wunden von Teilung und Kaltem Krieg, die eine Schneise der Zerstörung in diese Kulturlandschaft gezogen hatten, zu beseitigen. Die Berliner und Potsdamer Schlösserverwaltungen und seit 1995 die gemeinsame „Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg“ sorgen für Wiederherstellung, Pflege und Präsentation des Kernbereiches der Welterbestätte. Unterstützt werden sie durch das Engagement des Bundes, der Stifterländer und vieler Spender. Ohne die vielen kleinen, aber auch großen Summen von Mäzenen und Kunstliebhabern wäre die Restaurierung von so manchem Kunstwerk nicht möglich gewesen. Erinnert sei hier an den Wiederaufbau des Belvedere auf dem Pfingstberg und die Sanierung des Marmorpalais.“ Platzeck hält dessen ungeachtet weitere staatliche Unterstützung für unerlässlich: „In einem Sonderinvestitionsprogramm werden über 10 Jahre bis 2017 zusätzlich 150 Millionen Euro bereitgestellt, um dieses herausragende Zeugnis aus fast 400 Jahren brandenburgisch-preußischer und deutscher Geschichte zu erhalten. Der Welterbestatus verpflichtet. Brandenburg, Berlin und der Bund handeln dementsprechend.“